Um seine Drogensucht finanzieren zu können, brauchte das Quartett dringend Geld. Ein Überfall schien den Freunden das beste Mittel, um schnell flüssig zu werden. Wer die Idee hatte, konnte vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden. Es geschah dann in einer Juninacht 2019, gegen ein Uhr. Ein 46-jähriger Monteur aus dem Kreis Pfaffenhofen hatte sich mit der damals 21-Jährigen Schrobenhausenerin zu einem Tête-à-Tête auf dem Parkplatz vor dem Aichacher Freibad verabredet. Aber statt Liebe gab es für den Monteur eine böse Überraschung. Vor Ort warteten bereits die drei Komplizen der Frau, zwei damals 20-Jährige Aichacher und ein 26-Jähriger aus Wolnzach im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Der älteste riss die Fahrertür auf und bedrohte den Freier mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser: „Ich stech' dich ab, wenn du nicht ruhig bleibst!” Die Frau machte sich derweil aus dem Staub. Die anderen beiden Männer versuchten nun, ihr Opfer mit einem Lautsprecherkabel zu fesseln, stellten sich aber so ungeschickt an, dass sie es nicht ganz schafften. Zunächst fielen ihnen 150 Euro Bargeld in die Hände. Das reichte ihnen nicht. Der 46-Jährige Pfaffenhofener musste den Code für seine EC-Karte herausrücken. Damit machte sich der 25-Jährige auf den Weg zum Bankautomaten, nahm aber das lange Küchenmesser mit. Etwas ratlos blieben die anderen zwei zurück. Mit was sollten sie jetzt ihr Opfer in Schach halten? Ein kleines Klappmesser, das sie im Handschuhfach des Autos fanden, musste genügen. Mit 700 Euro Beute kam der 26-Jährige vom Bankautomaten zurück. 200 Euro unterschlug er seinen Kumpeln und steckte sie heimlich ein. Bevor das Trio wieder verschwand, wurden dem Opfer die Augen verbunden. Bis 100 sollte der Monteur zählen, bevor er die Binde abnehmen durfte. Dafür versprachen sie, seine persönlichen Dokumente, die schwer wiederzubeschaffen wären, an einer nahen Litfaßsäule abzulegen. Das taten sie dann auch. Der um seine Liebesdienste betrogene 46-Jährige habe keinen Moment Angst gehabt, schilderte er dem Gericht. Im Gegenteil, manchmal sei er über die Tölpelhaftigkeit seiner Peiniger sogar amüsiert gewesen. Psychologisch gesehen sei er „stabiler als viele andere Menschen”, begründete er seine Sorglosigkeit. Der Monteur wollte nun lediglich sein Geld zurück, auf eine hohe Bestrafung der Angeklagten, auf die er überdies „nicht sauer” sei, kam es ihm nicht an. Er bot sogar an, sich mal auf ein Bier mit ihnen zu treffen. Das Quartett war geständig. Zwei der Täter übergaben via Verteidiger bereits 350 beziehungsweise 300 Euro an ihr Opfer. Die anderen beiden wollen je 500 Euro zahlen - sobald sie mal wieder Geld haben. Alle vier entschuldigten sich. Ihre Tat rechtfertigten sie mit ihrer Drogensucht. Auch damals im Juni seien sie „berauscht” gewesen, von Amphetaminen und jeder Menge Alkohol. Ein Gutachter stellte den Tätern keine günstige Sozialprognose. Er befürchtet, dass sie weitere Straftaten planen, um ihre Drogensucht finanzieren zu können. „Nichts Amüsantes” konnte Staatsanwalt Michael Rauh an der Tat entdeckten. Von einer Affekthandlung könne keine Rede sein. Bei allen vieren konstatierte das Gericht eine „deutliche Reifeverzögerung”. Die 21-Jährige, die als Lockvogel diente, muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Einer der 20-Jährigen fünfeinhalb Jahre, davon neun Monate in Therapie. Dem anderen stehen fünf Jahre bevor, davon 15 Monate Therapie. Der 25-Jährige, der die tragende Rolle spielte, muss sogar für sechs Jahre ins Gefängnis, davon zwei Jahre in Therapie. „Es wäre vernünftig, das Urteil schnell zu akzeptieren, damit Sie rasch die Therapie beginnen können”, empfahl Richter Hoesch den Angeklagten. Noch im Gerichtssaal nahmen alle vier ihre Strafe an.