Dem Arbeitslosen wurde vorgeworfen, mit dem Handy einem Bekannten per WhatsApp ein Video geschickt zu haben. In diesem ist zu sehen, wie einem lebenden, gefesselten Mann Arme und Beine abgetrennt werden, bevor man ihn mit seinen eigenen Gliedmaßen verprügelt. Zu allem Übel chatten der 48-Jährige und sein Bekannter auch noch über den widerlichen Film. Der Angeklagte schrieb, das Video habe er von Freunden aus Südamerika bekommen. Und er „könne das auch, aber besser”. Hell ließ bei der Vorführung im Gerichtssaal den Ton weg, denn der sei jemandem, der sich die Ohren nicht zuhalten könne, beispielsweise der Protokollführerin, einfach nicht zumutbar. Vor Gericht machte der Angeklagte, der zuletzt selbstständig tätig war, derzeit aber arbeitslos ist, keinen guten Eindruck. Zunächst behauptete er, sein Handy sei ihm am 7. September des vergangenen Jahres gestohlen worden. „Vermutlich von Polen auf einer Baustelle.” Deshalb könne es gar nicht sein, dass er das Video verschickt habe. Was dieses Argument bringen sollte, blieb sein Geheimnis, denn die Tat ist für den 3. September dokumentiert. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Bedrohung, Widerstands gegen die Polizei sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ist der Mann vorbestraft. Schließlich verurteilte ihn Walter Hell wegen Gewaltdarstellung und unter Einbeziehung der im Februar verhängten dreimonatigen Freiheitsstrafe für die Trunkenheitsfahrt zu sechs Monaten Haft - aber er setzte die Strafe noch einmal zur Bewährung aus. Zudem muss der 48-Jährige binnen eines Jahres - die Frist ist wegen Corona großzügig bemessen - 120 Stunden soziale Arbeit ableisten. „Wie soll das denn gehen?”, zeigte er sich mit dem Urteil keineswegs einverstanden. Vorbestraft und merkwürdige Verteidigungsstrategie