Laut Anklage haben der Angeklagte und seine Frau in der besagten Nacht das Schlafzimmer der Gastgeber aufgesucht. Der Angeschuldigte soll die 28-jährige Partnerin seines Freundes an den Brüsten berührt, sie gebissen, schließlich aufs Bett geschubst und vergewaltigt haben. Die junge Frau berichtete davon, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten alles mit angesehen, aber nicht eingegriffen habe. „Sie wollte diese Sache.” Sie habe versucht, mit dem Mann der 28-Jährigen Sex zu haben - der allerdings habe geschlafen, wodurch das nicht gelungen sei und er auch nichts vom Geschehen mitbekommen habe. Der Mann der 28-Jährigen gab an, er sei durch die Schreie seiner Frau wach geworden. Allerdings verstrickte er sich in Widersprüche. Der Angeklagte schilderte die Ereignisse folgendermaßen: Sein Freund habe ihm dessen Partnerin praktisch angeboten, und sie sei einverstanden gewesen. „Die kamen zu uns”, sagte er aus. Zweimal habe er daraufhin mit der jungen Mutter geschlafen, sein Freund ebenfalls ein Mal. „Ich war betrunken. Ich hätte das nicht gemacht, wenn ich voll bei Sinnen gewesen wäre”, erklärte er.  Die 37-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigte die Angaben ihres Partners bei ihrer Befragung vor Gericht.  „Das Schöffengericht kann nicht sagen, wer gelogen hat”, erklärte Amtsgerichtsdirektor Walter Hell. Die nahe liegendste Variante sei wohl, dass es sich um einen „verhinderten Partnertausch” gehandelt habe, da die Frau des Angeklagten nicht mit dem Gastgeber schlafen wollte. Dann wäre der Vorwurf der Vergewaltigung frei erfunden. Gericht hält geplatzten Partnertausch für wahrscheinlich