Samstag, kurz vor Mitternacht, hatte eine Mitarbeiterin der Sicherheitsfirma beobachtet, wie eine Gruppe junger Männer an einem Tisch direkt am Zelteingang Maßkrüge auf den Boden warf. „Ein kompletter Scherbenhaufen” sei bereits unter dem Tisch gelegen. Weil so einerseits das Eigentum des Hausherrn beschädigt wurde, andererseits von den Scherben eine Gefahr für Gäste ausging, forderte sie die Gruppe auf, das Zelt zu verlassen. Viel Gehör fand sie nicht, vielmehr hätte die Gruppe dann noch einen weiteren Krug zerschmettert. Deshalb holte sie ihre Kollegen zur Verstärkung. Auch deren Aufforderung zum Gehen verhallte. „Plötzlich haben uns die vom Tisch weggezogen”, berichtete ein 21-Jähriger. „Dabei haben wir gar nichts gemacht.” Wie und ob eventuell Krüge kaputt gegangen seien, könne er nicht sagen. Auch andere Zeugen aus der Gruppe wollten sich nicht an kaputte Krüge erinnern, bestenfalls an Scherben unter dem Nachbartisch. Die Dauer des Aufenthalts wurde von ihnen zwischen 30 Minuten und vier Stunden angegeben. Jedenfalls wurden die widerstrebenden jungen Männer gegen ihren Willen aus dem Zelt geführt. Der 21-Jährige, der etwas mehr als ein Promille Alkohol im Blut hatte, hat dabei um sich geschlagen und getreten und einen der Sicherheitsmitarbeiter am Bein erwischt. Der hat ihn deshalb am Boden „abgelegt”, wie das in der Branche genannt wird. Beim Ablegen zog sich der Brauereifestbesucher eine kleine Platzwunde an der Stirn und eine Schulterprellung zu. Der dafür verantwortliche Securitymann war ebenfalls angeklagt. Doch der Tscheche zog es vor, nicht zur Verhandlung zu erscheinen. Über seinen Verbleib wusste niemand Auskunft zu geben. Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am „Niederwerfen” des 21-Jährigen beteiligt war und forderte zwölf Monate Haft zur Bewährung - zumal der Sicherheitschef einschlägig vorbestraft ist. Der Verteidiger hingegen erklärte, dass der 21-Jährige nicht damit aufgehört hätte, um sich zu schlagen, wenn man ihn nicht ruhig gestellt hätte. Ganz abgesehen davon, dass die Zeugenaussagen belegten, dass sein Mandant nicht in den Ablauf, der zur Verletzung geführt hat, involviert gewesen sei. Richter Walter Hell folgte dieser Argumentation. „Meistens liegt die Wahrheit dazwischen”, resümierte er. Für die Security sei das Maß der Gewaltanwendung immer eine Gratwanderung und der Umgang mit Betrunkenen schwierig. Wer - wie der verletzte junge Mann - um sich schlage und nicht auf den Sicherheitsdienst höre, der das Hausrecht ausübe, habe sich die Folgen „ein Stück weit” selbst zuzuschreiben. Security übt das Hausrecht aus