Demnach wurden in Deutschland im Jahr 2017 insgesamt 138 893 Personen erfasst, die Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Knapp 113 965 Opfer waren weiblich. Im vergangenen Jahr waren es über 140 000 Personen, fast 114 400 und damit über 81 Prozent waren Frauen. Dabei ist die Dunkelziffer hoch, das Bundesfamilienministerium geht deshalb davon aus, dass sogar jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen ist. Auch die anderen statistischen Daten sind erschreckend. 42 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen haben psychische Gewalt erlebt, zum Beispiel Einschüchterung, Verleumdungen, Drohungen, Psychoterror. Je nach Gewaltform haben 56 bis 80 Prozent der Betroffenen psychische Folgebeschwerden davongetragen (Schlafstörungen, Depressionen, Ängste und ähnliches). 37 Prozent der von körperlicher und 47 Prozent von sexueller Gewalt Betroffenen haben mit niemanden darüber gesprochen; der Anteil ist dabei noch höher, wenn der Täter der aktuelle oder frühere Partner ist. Wie sieht die Situation im Landkreis Aichach-Friedberg aus? Tanja Rieß berichtet aus dem südlichen Landkreis (Polizeiinspektion Friedberg) über eine leichte Zunahme von häuslicher Gewalt. Im Bereich von Nachstellungen gibt es bereits 20 Fälle in diesem Jahr. Aus dem nördlichen Landkreis (Polizeiinspektion Aichach) gibt es laut Anja Lunglmeir keine spürbare Zunahme an Delikten, allerdings des Öfteren Übergriffe im Rahmen von Mietstreitigkeiten. Im Gleichstellungsbüro des Landkreises sind im vergangen Jahr elf telefonische Beratungsanfragen eingegangen, und drei Frauen waren zum persönlichen Gespräch im Landratsamt. „Ich nehme mir Zeit für die Frauen, bin in diesem Moment Kummerkasten und bestärke sie darin, sich im akuten Fall an die Polizei zu wenden und/oder eine Beratungsstelle aufzusuchen”, so Beate Oswald-Huber, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises. Sie rät, eine oder mehrere Vertrauenspersonen von den Vorfällen in Kenntnis zu setzen. Die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle wird dringend empfohlen, ebenso die Meldung an die Polizei. Stalking und Cyberstalking („Nachstellung”) ist eine Straftat. Betroffene haben das Recht, diese Straftat anzuzeigen und das Recht auf Schutzanordnung.