„Es war nicht meine Absicht mir dieses Auto zu erschleichen”, beteuerte die 21-Jährige vor Gericht. Im Juni vergangenen Jahres hatte sie sich mit dem Geschädigten zum Autokauf verabredet. Er sollte den Wagen und alle zugehörigen Papiere mitbringen, sie eine Anzahlung. Obwohl sie noch nichts bezahlt hatte, überließ ihr der gutgläubige Mann das Fahrzeug mitsamt Papieren. Er gab sich mit dem Versprechen zufrieden, dass die junge Frau die 5300 Euro bald bezahlen werde. Und das, obwohl er das Geld dringend für die Mietkaution einer neuen Wohnung benötigte. Dass dies der Angeklagten bewusst war, ging auch aus den WhatsApp-Nachrichten hervor, die Grosse in der Sitzung verlas. „Ich brauche das Geld dringend, sonst verliere ich die Wohnung”, schrieb er Tage nach der Übergabe, „ich habe dir vertraut”. Doch seine ständigen Nachrichten führen zu nichts. Die Aichacherin vertröstet ihn immer wieder, jedes Mal mit einer neuen Geschichte, die sie auch dem Gericht zu erklären versuchte: der Vater hätte es überweisen sollen, eine Ratenzahlung sei vereinbart gewesen, die Freundin wollte das Geld bezahlen, die Überweisung habe aus verschiedenen Gründen nicht geklappt. „Ich glaube Ihnen kein Wort”, kommentierte Grosse allerdings die Erklärungsversuche. Zum Schluss der Beweisaufnahme zeigte sich die 21-Jährige noch „halbwegs geständig”, was Staatsanwältin Yvonne Möller zu ihren Gunsten auslegte. Dass der Geschädigte das Auto wieder zurückerhalten hatte, wirkte sich ebenfalls positiv aus. Trotzdem sei 5300 Euro ein hoher Wert und der 23-Jährige hatte Schaden genommen. Deswegen forderte sie 40 Sozialstunden, Gesprächsweisungen und vier Wochen Jugendarrest. „Ich versuche gerade mein Leben auf die Reihe zu bekommen”, beteuerte allerdings die 21-Jährige.