Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.10.2019 17:30

Er wollte helfen und wurde zum Opfer

Damals wurde er am Augsburger Amtsgericht zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der junge Mann war zuerst in eine Wohnung und dann in ein Autohaus eingebrochen. Dort entwendete er Papiere und Schlüssel verschiedener Fahrzeuge. Mit dem Kennzeichen eines anderen Wagens wollte er sich daraufhin mit einem Porsche Carrera aus dem Staub machen - was lediglich daran scheiterte, dass der Tank bereits nach einer kurzen Strecke leer war, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Hell aus dem damaligen Urteil verlas. In einem Schreiben hatte der 26-Jährige zudem vom Händler für die Herausgabe des Wagens 5000 Euro gefordert. Die Anklagepunkte lauteten daher auf Einbruch, Sachbeschädigung, versuchte Erpressung, Urkundenfälschung und Diebstahl. Vor Verhandlungsbeginn hat sich der Angeklagte bei dem Opfer entschuldigt. Er gab zu: „Ich hab' ihm eine Faust verpasst.” Er selbst habe die Rangelei zuvor beobachtet und nur schlichten wollen. Der Geschädigte habe ihn aber „angemacht”, woraufhin es zum Faustschlag gekommen sei. Der Angeklagte erklärte, er habe an diesem Tag Bier getrunken. Das Opfer berichtete, mit einer Freundin auf dem Volksfest gewesen zu sein, als der 20-Jährige den Streit beobachtete. Daraufhin sei er hingegangen und habe die Kontrahenten auseinandergezogen. Als er sich umdrehte, kam der Schlag. Der Jochbeinbruch ist mittlerweile verheilt. Sein linkes Auge hat allerdings bleibende Schäden davongetragen: Es besitzt nur noch eine Sehkraft von fünf Prozent, zudem berichtete der 20-Jährige vor Gericht über eine Lichtempfindlichkeit aufgrund einer Pupillenfehlstellung seit dem Vorfall. Staatsanwältin Stefanie Dylla rechnete dem Angeklagten positiv an, dass er mit dem Geständnis und der Entschuldigung „guten Willen gezeigt hat, die Straftat wieder gut zu machen”. Sie plädierte auf zwei Jahre auf Bewährung. „Sie sollten ihr Aggressionspotenzial überdenken. Wenn sich da nichts ändert, sehe ich schwarz”, machte Richter Walter Hell deutlich. Zu den zwei Jahren auf Bewährung und der Zahlung der 5000 Euro an das Opfer muss sich der 26-Jährige nun regelmäßigen Drogen-Tests unterziehen, das einmonatige Fahrverbot aus dem vorangegangenen Urteil bleibt ebenfalls bestehen. Angeklagter ist bereits verurteilt wegen eines Einbruchs in ein Autohaus

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Von Nayra Weber
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