Über ihren Verteidiger Marc Sturm räumte die Frau, die in Unterwittelsbach wohnt, den ihr zur Last gelegten Sachverhalt ein: Ja, sie halte sich unerlaubt, ohne die nötigen Papiere, in Deutschland auf. Das Strafmaß von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro sei aber zu hoch, so Anwalt Marc Sturm. Bei seiner Mandantin lägen nämlich strafmildernde Umstände vor. Zum einen sei sie nicht vorbestraft, ihre Kinder, von denen zwei in Deutschland auf die Welt kamen, seien laut Sturm gut integriert in Aichach. Andererseits, und auf diesen Punkt stützte Sturm seine Verteidigung, habe sich die Nigerianerin auf ihren früheren, mittlerweile aber verstorbenen Anwalt aus Augsburg verlassen. Der Advokat verteidigte sie vor dem Augsburger Verwaltungsgericht, als es um den Einspruch gegen ihren abgelehnten Asylantrag ging. In Gesprächen mit der zuständigen Ausländerbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg wurde die 46-Jährige laut Zeugenaussage einer Mitarbeiterin der Behörde mehrmals darauf hingewiesen, ihren abgelaufenen Pass erneuern zu lassen. Zu diesem Zweck hätte die Frau nach Berlin fahren müssen, um dort bei der nigerianischen Botschaft vorzusprechen. „Wenn man persönlich bei der Botschaft erscheint, geht das meist relativ schnell”, erläuterte die Landratsamt-Mitarbeiterin. Mehr Zeit nehme es in der Regel in Anspruch, einen Termin mit der Botschaft zu vereinbaren. Das hat die Nigerianerin aber nun getan. Der Termin ist noch im Oktober. Die Papiere für ihre drei Kinder will sie im kommenden Jahr beantragen. Momentan wohnt die Frau in der Asylunterkunft in Unterwittelsbach. Sie erhält nach eigener Aussage rund 700 Euro im Monat, zusätzlich 220 Euro Unterhalt vom Kindsvater, ebenfalls Nigerianer, der in Berlin lebt, obwohl er in Bayern Residenzpflicht hätte. Miete muss sie keine bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hielt das bisherige Strafmaß von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro in Anbetracht der langen Dauer des unerlaubten Aufenthalts dennoch für vertretbar. Anwalt Marc Sturm hingegen forderte 60 Tagessätze zu je fünf Euro. Richterin Eva-Maria Kraus schlug bei ihrem Urteil einen die Umstände berücksichtigenden Mittelweg ein: Sie verhängte eine Geldstrafe von 1500 Euro und verwies darauf, dass die Nigerianerin ein Einkommen im Hartz-IV-Bereich beziehe und keine Miete zahlen müsse. Die Angeklagte trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Zwei Kinder kamen hierzulande zur Welt