Besonders Einwegplakate aus Kunststoff sind in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten. Sie sind zwar grundsätzlich recyclebar, aber nur in spezialisierten Kreisläufen von den Herstellern. Die Sammelstellen können sie in der Regel nicht der Wiederverwertung zuführen. Aber auch Allwetter-Pappplakate enthalten Chemie. Karl-Heinz Schindler ging es lediglich um die Hohlkammerplakate, als er für die SPD im Aichacher Stadtrat vor einigen Wochen eine Änderung der entsprechenden Verordnung beantragte. Und es ging um alle Plakate für Werbung und Veranstaltungen, nicht nur um diejenigen im Wahlkampf. Ein grundsätzliches Plakatierungsverbot habe er hingegen nicht gefordert, unterstrich er im Kreistag. Doch der Kreistag kann keine Bestimmungen zur Plakatierung treffen. Das obliegt allein den Kommunen. Dass deren Spielräume eng sind, hatte sich im Aichacher Stadtrat schon gezeigt. Grundsätzlich darf das Plakatieren gar nicht verboten werden. Eine Kommune kann es bestenfalls einschränken, in dem sie Zonen dafür ausweist oder es auf fest installierte Wände beschränkt. Auch ein Kunststoffverbot ist nicht möglich, weil Umweltschutz kein juristisch haltbarer Grund zur Änderung der Verordnung ist, wie Aichachs Ordnungsamtsleiter Manfred Listl ermittelt hatte. Andere Gemeinden versuchen es trotzdem: In dieser Woche hat Neufahrn Hohlkammerplakate aus Kunststoff untersagt und die Zahl der Wahlkampfplakate mit einstimmigem Beschluss begrenzt. Ein Verbot von Hohlkammerplakaten gibt es auch in Unterhaching.