Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger vereinbarten gleich zu Beginn der Verhandlung einen Deal, was dem Angeklagten aufgrund eines Geständnisses zu einer milderen Strafe verhilft, dem Gericht gleichzeitig eine umfangreiche Beweisermittlung erspart. Zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs lautete das Urteil für den staatenlosen Mann, der sich seit knapp acht Monaten in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg befindet. Der Angeklagte, der bis vor Kurzem von Hartz IV lebte und mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen zweijährigen Kind in Frankfurt wohnte, ist Teil einer Gruppierung, die darauf spezialisiert ist, ältere Personen anzurufen, diesen weiszumachen, mit ihnen verwandt zu sein und aufgrund einer Notlage Geld zu benötigen. Der in Aichach festgenommene Betrüger fungierte als Abholer in dem Geflecht, das aus mindestens drei Personen besteht. Neben demjenigen, der das Geld bei den Opfern holt, gibt es einen Keiler, der die Sprache der Opfer perfekt beherrscht und den ersten Kontakt herstellt, sowie einen Logistiker, der den Abholer instruiert und auf dem Laufenden hält. Diese drei Hierarchien seien typisch, erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht. Somit ging der Polizei Mitte Februar dieses Jahres in Aichach lediglich ein Täter der unteren Ebene ins Netz, worauf sich Verteidiger Marc Wederhake in seinem Plädoyer stützte, in dem er für seinen Mandanten zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe forderte. Die Hintermänner der Banden seien nicht greifbar, sagte der Münchner Strafverteidiger. Die Kripo beschattete den Angeklagten bereits vor dessen Tat in Aichach und nahm ihn schließlich auf frischer Tat fest. Zum Glück für den 86-Jährigen aus Aichach, der damit seine gesamten Ersparnisse zurückbekam.