Im Dezember 2018 beschädigte der 25-Jährige beim Rückwärtsfahren einen parkenden VW in der Otte-von-Stetzlingen-Straße in Friedberg. Statt sich bei der Polizei zu melden, entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort. Da der entstandene Sachschaden mit fast 4000 Euro beträchtlich ist, wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 25 Euro und zu einem zehnmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Mann legte Widerspruch ein, im Amtsgericht Aichach kam es zur Verhandlung. Der gebürtige Spanier lebt seit November 2018 in Deutschland. Innerhalb seines ersten Aufenthaltsmonats hat er laut Verteidiger Dr. Roland Berchthold bereits einen Job als Auslieferungsfahrer angenommen. Da der 25-Jährige nur Spanisch und die berberische Sprache (wird in einigen Teilen Nordafrikas von Berbern gesprochen) spricht, war vor Gericht ein Dolmetscher vonnöten. Das Amtsgericht hatte allerdings keinen beantragt, so musste der Fahrer des Angeklagten, ein Freund des Bruders, kurzerhand einspringen. Offenkundig war er mit den Gepflogenheiten vor Gericht nicht vertraut. So versuchte er den Angeklagten selbst zu verteidigen und war zeitweise unaufmerksam, weswegen Richterin Eva-Maria Kraus Passagen wiederholen musste. Der Angeklagte verlor aufgrund des zehnmonatigen Führerscheinverbots seinen Arbeitsplatz. Er hält sich seitdem „mit Hilfe von Freunden gerade so über Wasser”, so Berchthold. Ohne Einkommen lebe er in einer Abstellkammer bei einem Freund. Laut eigener Aussage hat der Angeklagte sowohl in Spanien als auch bei Freunden in Deutschland Schulden. Die Geldstrafe sei für ihn nicht bezahlbar. Ohne Führerschein sei es dem 25-Jährigen außerdem nicht möglich, sich einen neuen Job zu beschaffen. Die Schuld an dem Unfall bestritt der Angeklagte nicht. Er sei nach dem Zusammenstoß mit dem parkenden Pkw stehen geblieben und habe versucht, in der Wohnung der Geschädigten zu klingeln, um seine Personalien abzugeben. Weder bei ihr noch bei den Nachbarn habe er jemanden erreicht. Als er den zuständigen Teamleiter anrief, habe ihm dieser befohlen, er solle „gefälligst” weiterfahren. Dem Teamleiter habe er Unfallhergang und auch das Kennzeichen des VW durchgegeben. Dieser habe ihm versichert, der Betrieb würde sich „um alles kümmern”. Staatsanwältin Beate Schauer verdeutlichte in ihrem Plädoyer, dass trotz der Lebenssituation des Angeklagten der Sachschaden beträchtlich ist. Es handle sich, laut Richterin Kraus, nicht um einen klassischen Fall von Unfall mit Fahrerflucht. Dass der Angeklagte sich nicht einfach vorsätzlich vom Unfallort entfernt hatte, sondern die Tat an seinen Arbeitgeber meldete, legte Kraus zu seinen Gunsten aus. Er hat keine weiteren Vorstrafen oder Einträge im Fahreignungsregister. Daher verhängte Kraus 40 Tagessätze à 15 Euro. Das Fahrverbot wird von den verbleibenden sieben auf fünf Monate verkürzt. Aus Gleichbehandlungsgründen könne aber weder Fahrverbot noch Geldstrafe bei dem hohen Sachschaden weiter verringert werden, erklärte die Richterin.