Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 17.09.2019 12:00

Ungültige Kennzeichen statt Führerschein

13 Einträge enthält das Bundeszentralregister zum Angeklagten, sein Vorstrafenregister ist lang: Unfallflucht, vorsätzlicher Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die letzten beiden Taten verübte er während offener Bewährung, weshalb diese verlängert wurde und erst Ende Januar dieses Jahres auslief.

Während der Tat verfügte der Angeklagte aufgrund der Vielzahl an Punkten in Flensburg, also Ahndungen im Fahreignungsregister, nicht über eine Fahrerlaubnis. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant sei als Gebrauchtwagenhändler damals an die Kennzeichen gekommen, die er aus diesem Grund an den Wagen montiert hatte. Ein Polizist sagte aus, seine Recherchen hätten ergeben, dass die Kennzeichen bei einer Ummeldung in der Fahrzeugstelle aus Versehen nicht abgestempelt worden waren. So waren sie auf den ersten Blick noch gültig. Es war reiner Zufall, dass die Polizei den BMW auf Höhe der Ausfahrt Dasing auf der A8 Richtung München an diesem Tag aus dem Verkehr zog, „verdachtsunabhängig”, wie der Polizist erklärte.

Der Angeklagte konnte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen, gab erst an, er mache mit dem Wagen lediglich eine Probefahrt, später behauptete er, er habe das Auto soeben gekauft und sei auf dem Rückweg von der Führerscheinstelle. Er gab einen falschen Namen an, den des ursprünglichen Kennzeichen-Führers, das allerdings bereits seit Juli 2017 nicht mehr zugelassen ist.

Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe, doch dass der Augsburger künftig keine Straftaten begehen und im Straßenverkehr gesetzeskonform agieren werde, daran hatten sowohl Staatsanwältin Beate Schauer als auch Richterin Eva-Maria Kraus ihre Zweifel. Sie stellten ihm keine günstige Sozialprognose aus. Kraus befand ihn als „total uneinsichtig” und sprach ihm eine „einigermaßen kriminelle Energie” zu angesichts der Straftat.

Die Richterin hielt sich in ihrem Urteil an die Empfehlung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe. Acht Monate bleibt zudem die Fahrerlaubnis eingezogen.


Von Nayra Weber
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