Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.09.2019 12:00

Innovativ oder bedrohlich?

Big Brother is watching you?   Der Gedanke, dass Kameras unbemerkt durch die Luft fliegen oder unbemannte Kriegsflugzeuge Bomben abwerfen, erinnert an dystopische Romane - doch Drohnen erleichtern und verbessern diverse Arbeitsabläufe, etwa in der Vermessung.	Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Big Brother is watching you? Der Gedanke, dass Kameras unbemerkt durch die Luft fliegen oder unbemannte Kriegsflugzeuge Bomben abwerfen, erinnert an dystopische Romane - doch Drohnen erleichtern und verbessern diverse Arbeitsabläufe, etwa in der Vermessung. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Big Brother is watching you? Der Gedanke, dass Kameras unbemerkt durch die Luft fliegen oder unbemannte Kriegsflugzeuge Bomben abwerfen, erinnert an dystopische Romane - doch Drohnen erleichtern und verbessern diverse Arbeitsabläufe, etwa in der Vermessung. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Big Brother is watching you? Der Gedanke, dass Kameras unbemerkt durch die Luft fliegen oder unbemannte Kriegsflugzeuge Bomben abwerfen, erinnert an dystopische Romane - doch Drohnen erleichtern und verbessern diverse Arbeitsabläufe, etwa in der Vermessung. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Big Brother is watching you? Der Gedanke, dass Kameras unbemerkt durch die Luft fliegen oder unbemannte Kriegsflugzeuge Bomben abwerfen, erinnert an dystopische Romane - doch Drohnen erleichtern und verbessern diverse Arbeitsabläufe, etwa in der Vermessung. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)

Besonders stark soll der Anstieg im gewerblichen Bereich sein. Immerhin sind die Multikopter vielseitig einsetzbar. Die Post testet Paketdrohnen, Amazon sogar vollständig autonom fliegende Geräte. Bauleiter, Vermesser oder Fotografen nutzen die unbemannte Luftfahrt für ihre Arbeit, und Landwirte suchen Wiesen per Wärmebild nach Rehkitzen ab.

Nach wie vor berichten Privatpersonen aber auch von den Drohnen, die über ihren Wohngrundstücken verweilen. Kürzlich erklärte eine Dachauerin im Gespräch mit unserer Zeitung, dass eine Kameradrohne sogar auf ihrem Dach gelandet sei und eine Weile dort „geparkt” hätte. Eigentlich ist das tabu. Nur Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm und ohne Kamera oder Mikrofon dürfen überhaupt ohne Erlaubnis über Wohngrundstücken fliegen. Seit Oktober 2017 gilt in Deutschland die sogenannte Drohnenverordnung. Sie definiert, wer wie wo und womit fliegen darf.

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einer Anzeige und im Zweifelsfall mit einem Bußgeld rechnen. Erwischt wurde bisher noch keiner - zumindest im Dienstbereich der Dachauer Polizei. Laut Polizeihauptkommissar Günther Findl lägen der Polizei seit Inkrafttreten der Drohnenverordnung sieben Fälle vor, in denen Piloten unbemannter Fluggeräte Gesetze missachtet haben. „Es handelte sich bei fast allen Mitteilungen um Drohnenflüge über Wohngebieten”, sagt der Beamte.

Etwas weniger voyeuristisch scheint es in Schwaben zuzugehen. Seit Einführung der Drohnenverordnung hat sich das Polizeipräsidium Schwaben-Nord mit vier Fällen beschäftigt, wie Polizeihauptkommissar Reiner Insam erklärt. Allerdings flog keines der Geräte über ein Wohngrundstück. Insam vermutet aber, dass bei weitem nicht jede Drohnensichtung angezeigt wird. „Wir können auch nur auf Sicht ermitteln”, sagt er. Wenn der Kopter hinter einem Wald verschwindet und im Kofferraum eines Autos verstaut wird, ist es schwierig, den Piloten zu finden. Hinzu kommt die hohe Reichweite vieler Drohnen. Hersteller wie DJI beziffern die bei manchen Modellen auf bis zu acht Kilometer - selbst wenn man in Deutschland nur in Sichtweite fliegen darf. Obligatorische Peilsender, damit Behörden Multikopter orten können, gibt es nicht. Ist der Luftraum also auch ein rechtsfreier Raum?

Lesen Sie den ganzen Artikel in der AICHACHER ZEITUNG, gerne auch im E-Paper.


Von Bastian Brummer
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