Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.09.2019 12:00

Überfall auf Dealer scheitert

Den eigentlichen Sachverhalt, der sich im April 2018 zutrug, gab der junge Mann unumwunden zu. Mit einem bekannten Drogendealer vereinbarte er ein Treffen in Friedberg. 415 Gramm Gras sollten hier für einen vereinbarten Preis von 3200 Euro den Besitzer wechseln. Doch wie der Kosovare freimütig einräumte, hätten er und seine Komplizen von Anfang an geplant, den Dealer „abzuziehen”, sprich ihm das Betäubungsmittel - ohne Bezahlung - abzunehmen.

Mit dabei bei dem Raubüberfall waren sein älterer Bruder, er wird derzeit per Haftbefehl von der Polizei gesucht, und zwei weitere unbekannte Täter. Mit dem Zug fuhr das Quartett von Aichach nach Friedberg, auf einem Park-and-Ride-Parkplatz sollte die Übergabe stattfinden. Während der Angeklagte versuchte, den Drogenlieferanten an einen abgelegeneren Ort am Ende des Parkplatzes zu lotsen, sprangen plötzlich seine Komplizen aus dem Gebüsch. Einer hatte eine Kapuze auf und ging in Kampfstellung, der andere entriss dem Gras-Dealer den Rucksack und schlug ihm auf den Rücken. Doch der Mann mit dem Marihuana war nicht allein gekommen. Als er angegriffen wurde, rief er seinen „Begleitschutz” zu Hilfe: den Vater eines Freundes, der aktuell im Gefängnis einsitzt. Der nicht sehr große, aber durchtrainierte, tätowierte 50-Jährige wurde in Handschellen, bewacht von bewaffneten Polizisten, in den Zeugenstand geführt.

Die „Rückendeckung”, wie er sich selbst nannte, machte mit den vier Angreifern kurzen Prozess. Nach eigenen Angaben schlug er einem der Männer kräftig auf die Nase, einen anderen ließ er per Elektroschocker „zappeln”.

Von dem Vorfall im April 2018 erfahren hat die Polizei durch eine Körperverletzung am Königsplatz in Augsburg. Darin verwickelt war der zwei Jahre ältere Bruder des Angeklagten, nach dem die Polizei derzeit fieberhaft sucht. Nachdem die Beamten das Handy des Verdächtigen sichergestellt hatten, stießen sie auf gespeicherte Nachrichten des Mannes, dabei ging es um einen Raubüberfall.

Bei der Vernehmung rückte der Mann dann mit der Sprache heraus, so kamen die Beamten der Sache auf die Spur.

Vor Gericht gab der Angeklagte zwar an, sein Anteil des erbeuteten Marihuanas sei nur zum Eigenkonsum gedacht gewesen, aber auch das nahmen ihm Richter Walter Hell und die beiden Schöffen nicht ab. Entsprechend stand der Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit im Raum.

Stefanie Dylla forderte zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, auch wenn der „Versuch durch erhebliche Dummheit gekennzeichnet” gewesen sei. Das Schöffengericht folgte dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft.


Von Thomas Winter
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