Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.08.2019 12:00

Dirndl verkauft, aber nicht abgeschickt

Es war nicht das erste Mal, dass sie sich wegen Betrugs vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten musste. Es war bereits ihr zweiter Betrug innerhalb von drei Monaten.

Die 34-Jährige stammt aus dem südlichen Landkreis und lebt dort zusammen mit ihrem Mann und den gemeinsamen drei Kindern. Im Moment ist sie arbeitslos.

Staatsanwalt Thomas Kaupa forderte im Urteil aufgrund des geringen Einkommens statt einer Geldstrafe von 2400 Euro nur 1500 Euro. Richter Walter Hell fügte hinzu, dass sich die erste Straftat sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit innerhalb von drei Monaten auf das Urteil auswirken würden. Trotzdem schloss er sich Staatsanwalt Thomas Kaupa an und verurteilte die die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Zum Schluss ermahnte Richter Walter Hell die 34-Jährige: „Nehmen Sie sich das wirklich als Lehre. Wenn so ein Fall erneut vorkommt, droht die Freiheitsstrafe.” Auf die Frage, ob sie dies verstanden habe, antwortete die Angeklagte mit einem trockenen „Ja”.


Von AZ-Praktikant-Red AZ-Praktikant-Red
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