Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 15.08.2019 12:00

Medizin statt Party-Kiffen

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Begonnen hat er mit den Cannabis-Käufen laut Anklage im Jahr 2014. Die Staatsanwaltschaft ging von mindestens sechs Käufen aus, bei denen jeweils 100 Gramm Marihuana den Besitzer wechselten. Nach einem Rechtsgespräch, in dem die Prozessbeteiligten vereinbarten, Jugendstrafrecht anzuwenden, war der Angeklagte geständig. Er erklärte, wie er als Teenager unter der Trennung seiner Eltern litt. Das wurde nicht besser, sondern schlimmer: Mit 16 Jahren begannen Panikattacken, die bis zur Bewusstlosigkeit führten. An manchen Tagen sei es nicht einmal möglich gewesen, das Haus zu verlassen, manchmal musst er vor dem eigentlichen Fahrtziel aus dem Zug aussteigen, weil er die Angstzustände nicht mehr aushielt. Manche Ärzte verschrieben ihm Antidepressiva und starke Beruhigungsmittel und der Mann begann, Marihuana-Pflanzen selbst anzubauen. Somit könne er auf Psychopharmaka verzichten.

Richterin Eva-Maria Grosse hielt die Ausführungen des 25-Jährigen für glaubwürdig. „Wir verstehen den Weg, den Sie gegangen sind, und Sie sind auch in all den Jahren nicht als der lustige Party-Kiffer aufgefallen.” Trotzdem ist der Besitz von Marihuana strafbar, vor allem in so großen Mengen und über einen so langen Zeitraum.


Von Carina Lautenbacher
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