Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.07.2019 12:00

19-Jährige schlägt junge Frau bewusstlos

Das Opfer, eine Auszubildende aus Großaitingen, war mit einer 21-jährigen Freundin gegen vier Uhr morgens auf der vollen Tanzfläche des Clubs, als es zu einem versehentlichen Rempler kam. Sofort habe ihr die 19-Jährige gedroht. Sie habe selbst nicht viel darauf gegeben und sei kurz darauf mit ihrer Freundin zur Toilette gegangen.

Laut der Begleiterin dauerte es gerade mal ein paar Minuten, dann kam die Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis hinterher und begann erneut eine Diskussion. Man solle sich nicht mit ihr anlegen, sonst gebe es Ärger, habe sie gesagt.

Es folgten Rempler, dann hätten sich beide an den Haaren gezogen. Die Angeklagte schlug der 19-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und schmetterte sie mit dem Kopf gegen eine Toilettentür. Als das Opfer bewusstlos am Boden lag, habe die Angeklagte mit mindestens drei bis vier Tritten gegen den Kopf der Frau getreten.

Zwei unbeteiligte Frauen hätten daraufhin die Security geholt und die Polizei verständigt. Die Angeklagte und ihre Clique seien nicht mehr auffindbar gewesen. Die Freundin checkte später das Facebook-Profil des Clubs und erkannte sie auf einem der Fotos von dem Abend wieder.

Das Opfer erlitt eine Schädel- und eine Kieferprellung und Hämatome im Gesichts- und Kopfbereich, was Atteste belegen.

Die Angeklagte, die bereits zwei Vorahndungen im Erziehungsregister wegen Diebstahls zu verzeichnen hat, zeigte sich nur in Teilen geständig. „Ich habe mich provozieren lassen”, erklärte sie, und dass sie alkoholisiert gewesen sei. Sie habe das Opfer aber nicht getreten, ihr sei lediglich ihr Autoschlüssel aus der Tasche gefallen, den sie aufgehoben habe. „Es könnte sein, dass ich sie aus Versehen berührt habe.” Die Frau war ohne Rechtsbeistand erschienen. Vor Gericht entschuldigte sie sich beim Opfer.

Jugendgerichtshelferin Nicole Jehl führte aus, die Angeklagte habe auf sie einen freundlichen und ehrlichen Eindruck gemacht. Sie habe berichtet, sie sei stark alkoholisiert gewesen und es tue ihr leid. Anhaltspunkte für ein gesteigertes Aggressionspotenzial oder ein Alkoholproblem gebe es nicht. Die Jugendgerichtshilfe riet zu einer Gesprächsweisung zum Thema „Alternative Konfliktlösungsstrategien”.

„Von Provozieren kann gar keine Rede sein”, fand Staatsanwältin Yvonne Möller. Nachdem das Opfer die Tanzfläche verlassen hatte, sei die Situation eigentlich schon bereinigt gewesen. Die Aussage der Angeklagten, wie es zu den Tritten gekommen sein soll, hielt die Staatsanwältin für „absolut unglaubwürdig”. Sie plädierte nach Jugendstrafrecht für vier Wochen Dauerarrest, ein Anti-Aggressions-Training und 1000 Euro Schmerzensgeld.

Das sei „kein verrückter Antrag” angesichts der brutalen Tat, erklärte Richterin Eva Grosse. Dennoch ließ sie eine gewisse Milde walten und verurteilte die 19-Jährige nur zu einer Woche und 500 Euro. „Sie müssen lernen, es gut sein zu lassen”, gab sie der jungen Frau mit auf den Weg. „Ich habe mich provozieren lassen”


Von Robert Edler
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