Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.07.2019 12:00

Schatten am Esstisch muss geschluckt werden

Das Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen werfe aufgrund seiner Höhe und Nähe so viel Schatten auf ihr Haus, dass zwischen Oktober und April keine Sonne mehr in Küche und Esszimmer gelange, erklärte der Ehemann der Klägerin vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin Ingrid Linder nahm den Frust der Inchenhofenerin ernst, erklärte gleichzeitig unmissverständlich, dass alle baurechtlichen Anforderungen wie zulässige Höhe und Grenzabstände erfüllt seien und hier nicht viel zu machen sei. Zudem füge sich der Baukörper in die Umgebung ein, andernfalls hätte das Landratsamt Aichach-Friedberg als zuständige Stelle keine Baugenehmigung Ende Oktober 2018 erteilt. Die Tatsache, dass das Gebäude bereits steht, „das ging ruck, zuck”, wie die Klägerin meinte, ließ also lediglich eine juristische Nachbetrachtung zu. Faktisch sei nicht mehr viel zu ändern, machte das Gericht deutlich. Auch ein Eilantrag der Inchenhofener vom 21. März, der den Bau aufhalten sollte, lief ins Leere und wurde am 15. April abgelehnt.

In Bayern werden etwa 13 Hektar Freifläche täglich verbraucht. Das entspricht etwa einer Größe von 18 Fußballfeldern. Der Flächenfraß ist eines der größten regionalen Umweltprobleme unserer Zeit, sagt der Bund Naturschutz. Der Landtag beschäftigt sich ausgiebig mit der Thematik, denn der Freistaat ist weit entfernt von der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes, die einen Zielwert von 4,6 Hektar anrät.

Auf der anderen Seite freut sich der Hauseigentümer wenig darüber, wenn ihm ein Mehrfamilienhaus vor die Nase gesetzt wird, was dann Nachverdichtung genannt wird. Frei stehende Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung sollen nachverdichtet werden, um eine Zersiedelung zu vermeiden. In der Folge wird die Bebauungsdichte, also der Wohnraum je verbauter Fläche, höher.

Geschehen soll das unter der Prämisse, dass sich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Fläche, die hier verbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wie es offiziell heißt. Was Einfügen bedeutet, ist ein Abwägungsprozess, der auch in Gemeinderäten oftmals für heftige Debatten sorgt.

Die betroffene Hauseigentümerin aus Inchenhofen berief sich in ihrer Klage unter anderem darauf, dass das betroffene Nachbargrundstück auch vorher bebaut gewesen sei. Jedoch hatte das damalige Lagerhaus keine drei Geschosse, und so sei trotzdem Sonne bis zu ihrem Grundstück durchgedrungen. Die jetzige Situation hingegen sei unzumutbar, war sich das Ehepaar einig.

Es half alles nichts: Richterin Linder machte klar, dass auch nicht von abriegelnder Wirkung gesprochen werden könne, was der Rechtsanwalt der Kläger, Andreas Büchs, tat. Da lediglich eine Seite des Hauses von der Beschattung betroffen sei, sei man weit davon entfernt, gab die Vorsitzende Richterin zu verstehen.

Als Notlösung titulierte denn auch Andreas Büchs den Ausgleichsversuch, den beide Parteien - der beigeladene Immobilieninvestor sowie das Ehepaar - annahmen: Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze, wo auch ein Kinderspielplatz entsteht, wird eine zwei Meter hohe durchgehende Holzkonstruktion auf Kosten des Bauherrn errichtet. Die Kläger hatten sich eigentlich einen Schallschutz gewünscht.

Mehr war für die Eheleute nicht herauszuholen, die angesichts der gegen sie sprechenden Fakten die Klage letztlich zurückzogen. Bayerische Bauordnung nicht verletzt Nachverdichtung versus Flächenfraß


Von Tanja Marsal
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