Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.07.2019 12:00

Geisterfahrerin zu Geldstrafe verurteilt

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Ihr wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht ein Strafbefehl erteilt, der eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro und eine einjährige Sperre der Fahrerlaubnis vorsah. Die Frau legte Einspruch gegen die Strafe ein - das Urteil von Richter Hell fiel daraufhin ein bisschen milder aus.

Die Angeklagte räumte den Sachverhalt über ihren Rechtsanwalt Maximilian Weich ein, sie selbst wollte sich zur Tat nicht äußern. Obwohl es ein Geständnis gab, verhörte der Amtsgerichtsdirektor aus diesem Grund fünf Zeugen, um sich ein Bild machen zu können.

Die beteiligten Fahrer bestätigten die Umstände. Am 22. November des vergangenen Jahres gegen 15 Uhr fuhr die 38-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm auf Höhe Aichach-West in Richtung Dasing. Zum damaligen Zeitpunkt war ihre Fahrtrichtung nur einspurig befahrbar, weil der autobahnähnliche Ausbau der Bundesstraße mit Beton-Planken zwischen den Fahrspuren noch nicht fertiggestellt war. Die Frau fuhr trotz Verbotsschild auf die linke Spur - die Überholspur der entgegenkommenden Fahrzeuge.


Von Nayra Weber
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