Ziel der Maßnahme ist, die Hemmschwelle zu erhöhen, Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anzugreifen. Zwischen November 2016 und 2017 testeten 300 bayerische Polizeibeamte ein Jahr lang verschiedene Systeme. An die Probephase schloss sich eine umfassende Evaluierung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst Bayern an. Die ausgewählten Polizisten aktivierten während des Projekts 950 Mal die Kamera. 83 Prozent gaben an, positive Erfahrungen gemacht zu haben, erklärte Robert Kühnel, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Augsburg Mitte, beim Pressegespräch. In jedem vierten Fall habe der Kameraeinsatz deeskalierende Wirkung gehabt, sagte der Bodycam-Projektverantwortliche des Polizeipräsidiums Schwaben Nord.
Gleichzeitig ist dem Beamten klar, dass das kleine gelbe Gerät namens Axon Body 2 der Firma Axon Public Safety Germany SE „kein Allheilmittel” sei. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen würden den Einsatz unter Umständen gar nicht registrieren. Ohnehin muss ein Polizeibeamter die Aufzeichnung ankündigen und darf nicht ohne Vorwarnung filmen. „Ein Video ist ein Angriff in das Persönlichkeitsrecht”, betonte der Polizeidirektor. Aufnahmen, die nicht für die Strafverfolgung benötigt werden, müssen nach 21 Tagen gelöscht werden. Das geschieht automatisch, kein Beamter kann einfach an den Rechner gehen und Dateien verschwinden lassen. Es wird auch nicht mit Cloudlösungen gearbeitet, die Videos werden lokal auf den Server gespeichert. „In Wohnungen darf nur bei konkreter Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person gefilmt werden”, betont Robert Kühnel. Im privaten Raum ist auch kein Vorfilmen erlaubt.