Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.05.2019 12:00

Erbost über Umleitung: Feuerwehrmann bedroht

Infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls  war der Fahrer eines Lkw im vergangenen August auf der B 300 bei Kühbach von der Fahrbahn abgekommen. Er starb später im Krankenhaus. Der Verkehr in Richtung Schrobenhausen (im Bild links) konnte weiterfahren. Der Verkehr Richtung Aichach wurde bei Kühbach-Süd am Kreisverkehr ausgeleitet. Auch der direkt neben der B 300 verlaufende Anwandweg (gleich hinter der Baumreihe rechts) war gesperrt. Ihn wollte der Angeklagte vermutlich als Schleichweg benutzen, statt die Umleitung zu nehmen.    	Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls war der Fahrer eines Lkw im vergangenen August auf der B 300 bei Kühbach von der Fahrbahn abgekommen. Er starb später im Krankenhaus. Der Verkehr in Richtung Schrobenhausen (im Bild links) konnte weiterfahren. Der Verkehr Richtung Aichach wurde bei Kühbach-Süd am Kreisverkehr ausgeleitet. Auch der direkt neben der B 300 verlaufende Anwandweg (gleich hinter der Baumreihe rechts) war gesperrt. Ihn wollte der Angeklagte vermutlich als Schleichweg benutzen, statt die Umleitung zu nehmen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls war der Fahrer eines Lkw im vergangenen August auf der B 300 bei Kühbach von der Fahrbahn abgekommen. Er starb später im Krankenhaus. Der Verkehr in Richtung Schrobenhausen (im Bild links) konnte weiterfahren. Der Verkehr Richtung Aichach wurde bei Kühbach-Süd am Kreisverkehr ausgeleitet. Auch der direkt neben der B 300 verlaufende Anwandweg (gleich hinter der Baumreihe rechts) war gesperrt. Ihn wollte der Angeklagte vermutlich als Schleichweg benutzen, statt die Umleitung zu nehmen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls war der Fahrer eines Lkw im vergangenen August auf der B 300 bei Kühbach von der Fahrbahn abgekommen. Er starb später im Krankenhaus. Der Verkehr in Richtung Schrobenhausen (im Bild links) konnte weiterfahren. Der Verkehr Richtung Aichach wurde bei Kühbach-Süd am Kreisverkehr ausgeleitet. Auch der direkt neben der B 300 verlaufende Anwandweg (gleich hinter der Baumreihe rechts) war gesperrt. Ihn wollte der Angeklagte vermutlich als Schleichweg benutzen, statt die Umleitung zu nehmen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)
Infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls war der Fahrer eines Lkw im vergangenen August auf der B 300 bei Kühbach von der Fahrbahn abgekommen. Er starb später im Krankenhaus. Der Verkehr in Richtung Schrobenhausen (im Bild links) konnte weiterfahren. Der Verkehr Richtung Aichach wurde bei Kühbach-Süd am Kreisverkehr ausgeleitet. Auch der direkt neben der B 300 verlaufende Anwandweg (gleich hinter der Baumreihe rechts) war gesperrt. Ihn wollte der Angeklagte vermutlich als Schleichweg benutzen, statt die Umleitung zu nehmen. Foto: Robert Edler (Foto: Robert Edler)

Im August vergangenen Jahres ereignete sich auf der B 300 zwischen Unterwittelsbach und Kühbach-Süd ein Unfall. Ein Lkw-Fahrer hatte die Kontrolle verloren und war gegen einen Baum geprallt. Er starb einige Tage später im Krankenhaus.

Während an jenem Tag der Verkehr in Richtung Schrobenhausen weiterfahren konnte, wurden die Fahrzeuge Richtung Aichach ausgeleitet und sollten den Weg über den Kreisverkehr nach Inchenhofen nehmen. Der Angeklagte hatte Ortskenntnisse und wollte auf der parallel zur B 300 verlaufenden Straße nach Unterwittelsbach fahren. Das war zumindest für Amtgerichtsdirektor Walter Hell ein klarer Fall. Hingegen sagte der Fahrer, der in Schrobenhausen gestartet war, er habe seinen im Kofferraum befindlichen Hund am Sportpark in Kühbach noch mal rauslassen wollen - also an der Ausfahrt, die nach derjenigen nach Inchenhofen, aber noch vor dem Schleichweg kommt. An eine so kleine Hundeblase glaubte Hell aber keine Sekunde. Die umgeleiteten Autos fuhren in Kolonne von der B 300 in den Kreisverkehr und an der zweiten Ausfahrt Richtung Inchenhofen weiter. Der Feuerwehrmann und ein Kollege standen vor der nächsten Abfahrt auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs, ein aktives Eingreifen sei zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht nötig gewesen. Dann habe er sich zur Seite gebeugt, um einen Funkspruch zu hören. Justament sei der Wagen des Angeklagten an ihm vorbeigefahren, da habe er mit der Plastikkelle auf die Karosserie geklopft. Geklopft? Geschlagen, wenn es nach dem Angeklagten geht, der einen „argen Schepperer” gehört und eine besorgniserregende Delle am Holm an der Windschutzscheibe festgestellt haben will. Aus seiner Wut machte er keinen Hehl: „Ich bin raus, habe ihn laut gefragt, wie er heißt, und dann gepackt und umgedreht, weil ich ja wusste, dass sein Name auf der Uniform steht.” Die Feuerwehrler seien nicht auf der Straße gestanden, sondern in der Mitte des Kreisverkehrs. „Ich lasse mir doch nicht ohne Grund die Kelle draufhauen.”

Der Feuerwehrmann hatte die Anweisungen, niemand auf den Anwandweg (alte B 300) zu lassen, weil das Unfall- und Bergungsgeschehen sich bis dorthin ausgedehnt hatte. „Er hat mich gepackt und dann schrie er, er werde den Hund auf mich hetzen.” Das hörte auch ein unbeteiligter Lkw-Fahrer, der ausgestiegen war, weil er der Feuerwehr bei den Schwierigkeiten mit dem Mann helfen wollte.

Allein die Ehefrau auf dem Beifahrersitz schilderte die Situation anders. Ihr Mann habe lediglich gefragt, was der Schlag mit der Kelle solle. Dann sei der Feuerwehrmann ausfallend geworden. Überhaupt sei ihr Mann, mit dem sie schon 15 Jahre zusammen sei, eher nicht von der aufbrausenden Sorte. Das überraschte den Richter: „Ich habe ihn vor 30 Minuten zum ersten Mal gesehen und habe ihn ganz anders kennengelernt.” In der Tat hatte der Angeklagte Mühe, sein Wut über den Vorfall und die Aussagen unter Kontrolle zu halten. Hell bezeichnete ihn als „äußerst leicht erregbar”.

Richter und Staatsanwaltschaft waren sich einig: Einen Mann in Uniform, der an seinem freien Tag ehrenamtlich für die Gemeinschaft im Dienst ist, tätlich anzugreifen, geht gar nicht. Juristisch handelt es sich um Nötigung. Dazu noch die Drohung mit dem Hund, der im Wageninneren fleißig bellte - das war für den Staatsanwalt ein Akt der Aggression und Unverantwortlichkeit und in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nur mit einem zusätzlichen Entzug des Führerscheins zu ahnden. „Äußerst leicht erregbarer” Berufsfahrer muss seinen Führerschein zwei Monate abgeben


Von Carina Lautenbacher
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