Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.05.2019 12:00

Nach Flucht aus Syrien Flucht ins Frauenhaus

Kindesentziehung hat ihm Staatsanwältin Brigit Milzarek als erstes vorgeworfen. Im November vorigen Jahres habe er die Kinder in sein Auto verfrachtet, um sie über Griechenland in die Türkei zu bringen. „Ich wollte nur eine Woche Urlaub bei Verwandten in Griechenland machen, zur Türkei habe ich überhaupt keine Bezugspunkte”, verteidigte sich der 45-Jährige. Kontakt zu seiner Frau habe er nicht aufnehmen können, weil sie in einem Frauenhaus gewesen sei. Nach Ansicht der Staatsanwältin hatte die Ehefrau gute Gründe dafür: Nach einem Streit, bei der der Mann seine Frau als „Schlampe und Hure” beschimpft habe, habe er sie mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er unterstellte der 31-Jährigen, dass sie ein Verhältnis mit einem 16-jährigen Nachbarsjungen hatte. Einmal, als die Frau bereits im Bett schlief, habe er sie mit mindestens zehn Faustschlägen ins Gesicht und auf den Kopf geweckt. „Danach forderten Sie Sex von ihr”, klagte die Staatsanwältin an. Die genötigte Frau habe alles regungslos über sich ergehen lassen, weil sie in Syrien so erzogen worden sei.

Die Ehefrau machte vor Gericht von ihrem Schweigerecht Gebrauch und sagte nicht aus. „Sie ist psychisch sehr belastet”, begründete Opferanwältin Marion Zech. Am Freitag, 31. Mai, um 9 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Angeklagter streitet alles ab


Von Ines Speck
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