Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.05.2019 12:00

Marihuana-Zucht im Biotop

Eigentlich kommt man für derart florierenden Rauschgifthandel auch in Aichach hinter Gitter. Der Friedberger bleibt allerdings auf freiem Fuß. Er hat seinen Hauptabnehmer benannt und die Ermittler damit auf eine neue Spur geführt. Daher verurteilte Hell ihn lediglich zu eineinhalb Jahren Haft. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Mindeststrafe für den Handel mit der weichen Droge Marihuana, auch Gras oder Hasch genannt, beträgt üblicherweise ein Jahr Freiheitsentzug - und zwar pro Tat. Ein Paragraf im Betäubungsmittelgesetz ermöglicht es allerdings, sich selbst zu entlasten - indem man andere belastet. Wenn der betreffende Paragraf 31 auf irgendjemanden zutreffe, meinte Hell, dann auf den Angeklagten.

Grundsätzlich scheint der Mann fest im Sattel zu sitzen. Seit rund zehn Jahren arbeitet er bei derselben Firma, lebt bei seinen Eltern und ist nicht vorbestraft. Mit etwa 17 Jahren habe er angefangen, Gras zu rauchen, wie er gestern erzählte. Aber das Verfahren sei ihm eine Lehre, meinte er gleich zu Beginn der Verhandlung. „Mein Mandant hatte damals ein relatives Suchtproblem”, erklärte Verteidiger Michael Weiss. Seit Januar sei der 34-Jährige „hoffentlich” endgültig weg von seiner Marihuanasucht. In einem Naturbiotop, das ein Bacherner auf seinem Grundstück angelegt hatte, baute der Friedberger jahrelang an.

Der Grundstückseigentümer entdeckte eines Tages 35 Cannabispflanzen in Plastiktöpfen und alarmierte die Polizei. Mit Wildkameras im Anbaugebiet kamen die Beamten dem Angeklagten letztlich auf die Schliche. Bereits bei der Vernehmung räumte er alle Vorwürfe ein. Und noch mehr: Er hat auch gestanden und verraten, was die Ermittler nicht wussten: den Handel in mehreren Fällen, den langjährigen Anbau in besagtem Naturbiotop und vor allem den Namen und die Adresse des besten Kunden.

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Von Bastian Brummer
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