Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 01.05.2019 12:00

Vier Polizeibeamte massiv beleidigt: Azubi zu Geldstrafe verurteilt

Als die Staatsanwältin die Suade an Beschimpfungen verlesen hatte, erhielt der Angeklagte das Wort - wobei ihm die Röte ins Gesicht stieg. Kein Wunder, denn der Ausdruck „Wichser” war noch das harmloseste, was der junge Mann den Polizisten in der Nacht des 30. September 2018 entgegenschleudert hat.

Dabei wollten ihm die Männer nur helfen. Zuvor fanden sie den 19-Jährigen nämlich sturzbetrunken und ziemlich hilflos in einem Graben auf. Dort lag er, nachdem er in einer Disco in Untermeitingen nach eigener Aussage ausgiebig gezecht hatte. Er sei mit einem Freund feiern gewesen, „der irgendwann auch keine Lust mehr auf mich hatte”, so der Auszubildende.

Wie er dann nach draußen gelangt sei und alles weitere, sprich die Beleidigungen, - daran konnte er sich im Nachhinein nicht mehr erinnern. Diese Erklärung hat Jugendrichterin Eva-Maria Grosse freilich schon öfter gehört. Entsprechend ungerührt reagierte sie auf die Einlassung des Angeklagten.

Mehr Gehör fand bei ihr hingegen die Selbsterkenntnis des 19-Jährigen, dass es dumm gewesen sei, den Beamten, die ihn auf die Polizeistation in Schwabmünchen gebracht haben, anstatt zu danken, sie aufs Übelste beschimpft zu haben. „Das ist mir sehr peinlich”, räumte er zerknirscht ein.

Auch ein Schreiben, in dem er sich bei den Männern für sein Verhalten entschuldigt hat, machten bei der Richterin Eindruck. Hinzu kommt, dass bei dem Auszubildenden an dem Tag über zwei Promille festgestellt wurden. Ein Umstand, der seine verbalen Entgleisungen zwar nicht entschuldigt, die Enthemmtheit aber etwas verständlicher macht.

Nichts hielt Richterin Eva-Maria Grosse von dem Vorschlag der Verteidigerin, die Anklage wegen Beleidigung fallen zu lassen. „Wir müssen an die Botschaft denken”, hielt Grosse der Anwältin entgegen. Polizeibeamte würden sich zum Wohl der Allgemeinheit mitunter in Gefahr begeben, und müssten sich „trotz allem dann so einen Kack anhören”, wurde die Vorsitzende kurz emotional.

Wegen der Umstände und des Alters des Angeklagten kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Zugunsten des jungen Mannes sprach zudem, dass er seit Monaten abstinent lebt, dies konnte er mit Haarproben nachweisen. Wegen eines Verkehrsdelikts stand er jedoch schon einmal vor Gericht. Im Oktober vergangenen Jahres hatte er in Aichach nach einem Disco-Besuch betrunken und bekifft ein Verkehrszeichen umgefahren. Seither ist er seinen Führerschein los. Vor Gericht beteuerte er nun, künftig nicht mehr als ein, zwei Bier trinken zu wollen und vom Rauchtrinken abzulassen. Alkohol sei einfach nichts für ihn. Richterin Eva-Maria Grosse nahm ihm sein reuiges Verhalten ab. Er solle sich hier im Gerichtssaal nicht mehr blicken lassen, gab sie ihm mit auf den Weg. Zur Sicherheit muss er noch zwei mal mit Urintests nachweisen, dass er nichts mehr trinkt und die Finger von Drogen lässt. Und er muss 400 Euro berappen. Polizisten begeben sich in Gefahr und müssen sich dann ständig so einen „Kack” anhören


Von Thomas Winter
north