Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.04.2019 12:00

Pfefferspray gegen den eigenen Partner

Die Geschichte, die der Ex-Freund im Zeugenstand erzählte, überzeugte Amtsrichterin Eva-Maria Kraus gestern. Seine Aussage stand im starken Kontrast zu der der Angeklagten. Immerhin wollte die junge Frau Ende März 2017 bemerkt haben, wie ihr damaliger Lebensgefährte sie im Auto „total besoffen” am Arm gepackt und geschubst hätte. Die Musik sei zu laut gewesen und er hätte ihr verbieten wollen, im Auto zu rauchen. Als die Freundin auf der Landstraße stehen blieb, habe er das Radio aus der Halterung gerissen. „Weil ich mir dann nicht mehr zu helfen wusste, habe ich ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht”, sagte die Angeklagte. An diesem Punkt allerdings gehen die Geschichten auseinander.

Während die Angeklagte der festen Überzeugung war, ihr Freund hätte nach der Pfefferspray-Attacke den Zündschlüssel abgezogen und sei hinaus in die Nacht geflohen, später wieder zurückgekommen und ohne die Frau in deren Auto weitergefahren, hatte der Ex-Freund die Situation ganz anders in Erinnerung.

„Wir waren beide auf einer Familienfeier und haben ungefähr gleich viel getrunken”, erklärte der ebenfalls 23-jährige Baumaschinenführer. Weil seine Freundin in jener Märznacht 2017 aber bereits den ganzen Abend über „komisch” gewesen sei, hätte er sie im Auto zur Rede stellen wollen. „Sie hat ausgesehen, als hätte sie Drogen genommen”, meinte der Ex-Freund.

Auf ein Gespräch hätte sich die Angeklagte indes nicht eingelassen. Stattdessen sei die Musik permanent laut und leise gedreht worden, ehe der Lebensgefährte das Radio aus der Halterung genommen hatte. Nachdem die Angeklagte selbiges „aus dem Fenster geschmissen” hätte, eskalierte die Situation, die Frau forderte ihren Freund auf, aus dem Auto zu steigen. Weil er das nicht tat, sprühte sie ihm Pfefferspray ins Gesicht. Er sei im Graben gelegen und seine Freundin weitergefahren.

Bestätigen konnte den genauen Verlauf des Streits gestern keiner. Auch ein Freund der Angeklagten, der in besagter Märznacht eigens von Kiefersfelden aus nach Friedberg gefahren war, um die junge Frau „zu beschützen” konnte lediglich die Informationen der 23-Jährigen weitergeben. Er hatte den ganzen Abend über mit ihr telefoniert.

Als gehaltvoller erwies sich die Aussage eines 58-jährigen Friedbergers. Er vermietet die Wohnung, in der die Angeklagte bis Dezember 2017 mit ihrem Freund zusammen wohnte. Beide seien ihm „nie betrunken” begegnet, wohl aber habe er die Frau stets als impulsiv erlebt. „Sie ist mit 1000 und er mit 50 PS unterwegs”, sagte der Vermieter. Zu 95 Prozent der Zeit sei bei den beiden „alles wunderbar” gewesen.

Die übrigen fünf Prozent allerdings hätten es in sich gehabt. „Er hat mir das Nasenbein gebrochen”, erinnerte sich die 23-Jährige. Der Ex-Freund ist dafür kürzlich freigesprochen worden, darf sich der Frau aber nur noch auf maximal 400 Meter nähern. „Mir sind schon Bilderrahmen hinterher geworfen worden - die Sache mit dem Messer nicht zu vergessen”, sagte der Freund. Nach der „Sache” fragte Richterin Kraus nicht.

Allerdings attestierte sie den beiden eine „komplizierte Beziehung”, die auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte achtmonatige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung abmilderte. „Sechs Monate sind das Mindestmaß”, erklärte Kraus. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss die Frau 1200 Euro an den Bunten Kreis in Augsburg zahlen. Vermieter: „Sie ist mit 1000 und er mit 50 PS unterwegs”


Von Wolfgang Glas
north