Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 15.03.2019 12:00

Ex-Freundin geschlagen, beleidigt und bedroht

Sowohl Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe als auch Johannes Schubert vom Verein Brücke, der ambulante Maßnahmen im Rahmen des Jugendstrafrechts anbietet, haben bei dem 19-Jährigen „Aggressionsprobleme festgestellt”. Diese brachten ihn Ende des vergangenen Jahres bereits für eine Woche in den Arrest, wegen Körperverletzung in drei Fällen.

Noch vor Antritt dieser Strafe war er im Sommer des vergangenen Jahres allerdings bereits erneut handgreiflich geworden. Mehrere Male hatte er seiner Ex-Freundin die Hauptschlagader am Handgelenk derart zugedrückt, dass sie ohnmächtig wurde. Beim ersten Mal habe sie es noch selbst gewollt, aus Neugierde, wie sowohl der Angeklagte als auch das Opfer bestätigten. Der damalige Freund der jungen Frau wiederholte dies allerdings vier bis fünf weitere Male gegen ihren Willen. Er sei betrunken gewesen und habe sich keine Gedanken über die Konsequenzen gemacht.

Darüber hinaus musste er sich vor Gericht dafür verantworten, die zierliche Frau mit der flachen Hand ins Gesicht und mit der Faust gegen Oberarme und Oberschenkel geschlagen zu haben. Sie erlitt dadurch Hämatome, was Fotos der Polizei bewiesen. „Aus Spaß” habe man des Öfteren miteinander „geschlägert”, sich „gegenseitig gehauen”, erklärte der Angeklagte. Das Mädchen habe ihn zuvor in die Brust gebissen. Das räumte es ein. „Ich habe ihn genauso verletzt”, sagte die Frau aus. Es sei eine Reaktion darauf gewesen, dass er ihr den Autoschlüssel habe wegnehmen wollen. „In manchen Dingen bin ich nicht unschuldig, aber ich hab' nicht angefangen zu schlagen.” Sie sagte aus, dass sich die beiden „ziemlich viel gestritten” hätten. Er habe sie dabei oft angeschrien, zu Boden geworfen und geschlagen.

Außerdem saß der Mann noch wegen Beleidigung und Bedrohung gegenüber seiner Ex-Freundin vor Gericht. Diese Anklagepunkte räumte er von Anfang an ein. Die Frau habe ihn getreten, woraufhin er sie beschimpft habe - laut Anklageschrift als „Schlampe”, „Fotze” und „Hure”.

Als seine damalige Freundin auf ein Musikfestival fuhr, schickte er ihr eine Sprachnachricht, in der er ihr mit Konsequenzen drohte, wenn sie sich von einem anderen Mann anfassen lassen würde, bei einem Kuss sei sie „erst recht tot”.

Der junge Mann ist arbeitssuchend, er hat bisher keinen Beruf erlernt. Er ist bei seiner alleinerziehenden Mutter aufgewachsen. Ende des vergangenen Jahres verwies ihn der Stiefvater der Wohnung, seitdem lebt er in einer von der Gemeinde gestellten Notunterkunft.

Die Jugendgerichtshilfe und der Vertreter des Brücke-Vereins empfahlen eine (erneute) sechsmonatige Betreuungsweisung und einen konfrontativen sozialen Trainingskurs. Dem schloss sich Staatsanwältin Hannah Witzigmann an, plädierte zudem allerdings noch für eine Woche Jugendarrest.

„Ich weiß, was ich verbrochen habe, und werde alles daran setzen, mich zu ändern”, erklärte der 19-jährige Angeklagte vor der Urteilsverkündung.

Richterin Eva-Maria Grosse hielt sich dabei an die Empfehlungen der Staatsanwaltschaft. „Im Moment ist der Berg, den Sie abzuarbeiten haben, riesig”, zeigte sie Verständnis für den Angeklagten, der ihrer Aussage nach grundsätzlich keinen schlechten Eindruck mache. Er dürfe sich nicht entmutigen lassen und müsse nun „Steinchen für Steinchen” angehen. Paar hat sich öfter „aus Spaß geschlägert”


Von Nayra Weber
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