Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.03.2019 12:00

Tumult im Schulbus

Der Vorfall hat sich in Haberskirch ereignet, nachdem der Schulbus die Kinder in Derching abgeholt hat. Die Anklage war zu Beginn des Prozesses davon ausgegangen, dass der Fahrer abrupt gebremst hat, um die nicht auf ihren Sitzen bleibenden Kinder zu maßregeln. Der Fahrer indes sagte aus, er habe verkehrsbedingt anhalten müssen.

Bei der Bremsung ist ein Achtjähriger gegen einen anderen Sitz geprallt und hat sich dabei sowohl eine Flanken-, als auch eine Rippenprellung zugezogen. Vorübergehend litt er unter Atemnot und weinte. Das veranlasste zwei seiner Freunde, zum Busfahrer vorzugehen und auf den verletzten Jungen aufmerksam zu machen. Doch der fuhr einfach weiter.

Das bestritt der 73-Jährige auch nicht. Er habe nicht absichtlich gebremst, sondern weil auf der Straße parkende Autos gestanden seien. Als die Kinder ihm vom verletzten Jungen berichtet hätten, „habe ich das nicht ernst genommen, sonst hätte ich wirklich reagiert”. Er bekräftigte mehrfach, wie sehr ihm der Vorfall leid tue und wie sehr ihn das seither beschäftige.

In der Schule sei öfter darüber gesprochen worden, wie man dem Tumult im Bus beikommen könnte, führte die Mutter aus. Zumal sich das Busunternehmen mehrmals deshalb an die Schulleitung gewendet hat.

Eine Elternbeiratskollegin sei nach dem Vorfall einige Tage lang im Schulbus mitgefahren und habe dann die Eltern einiger besonders umtriebiger Kinder kontaktiert: Die hätten aber eher verschnupft und teilweise unfreundlich reagiert. Weil auch die andere Mutter aus dem Elternbeirat ihre Kinder selbst abholt, haben sich die Frauen dann nicht weiter um die Sache gekümmert.

Eine andere Mutter berichtete, dass sie sich an ein Schreiben der Schulleitung erinnere, dass die Eltern ihre Kinder zum korrekten Verhalten im Bus anhalten sollen. Das alles scheint wenig gefruchtet zu haben. Der Versuch, dass dauerhaft eine Betreuungsperson im Bus mitfährt, konnte damals ebenfalls nicht umgesetzt werden. Dafür läuft es jetzt besser. Einerseits gibt es einen Fahrer, der mit den Kindern gut auskommt. Außerdem, so berichtet ein Neunjähriger, „gibt es jetzt eine Liste mit Strichen. Wer drei Striche hat, darf nicht mehr Busfahren”.

Vor Gericht ging es im Wesentlichen um die Frage, ob sich der Busfahrer der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Nachdem die Staatsanwaltschaft signalisierte, dass sie eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage akzeptieren würde, weil der Beweis einer absichtlichen Bremsung schwer zu führen war, blieb Amtsgerichtsdirektor Walter Hell skeptisch. Er ließ sich nur durch eine höhere Geldauflage als die im Strafbefehl verhängte Zahlung dazu bewegen.


Von Robert Edler
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