Antragsteller ist nach Auskunft von Helmut Baumann, dem kommissarischen Leiter des städtischen Bauamtes, ein professioneller Investor. Das 12,5 Hektar große Grundstück liegt an einem Hang nordöstlich der ehemaligen Wasserreserve von Sulzbach zwischen der Ortsverbindungsstraße zur Tränkmühle beziehungsweise nach Unterschneitbach und einem Feldweg in Richtung Oberschneitbach. Dort sollen auch die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Probleme bei der Genehmigung sah Baumann mit Verweis auf einen bereits durchgeführten „Runden Tisch” am Landratsamt nicht. Bauleitplanung, Immissionsschutz und auch die Naturschutzfachbehörde hätten dabei grünes Licht in Aussicht gestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, dessen Kosten der Antragsteller übernehmen muss, will die Stadt auch die Rückbauverpflichtung samt Bürgerschaft regeln. Ob der Solarpark wirtschaftlich betrieben werden könne, sei letztlich Sache des Investors.
Sturm verwies darüber hinaus auf Vorgaben, wonach Solarparks eigentlich nur noch entlang von Bahngleisen, Autobahnen oder sogenannten „landwirtschaftlich benachteiligten” Flächen errichtet werden sollten. Das bei Sulzbach ins Auge gefasste Areal wird derzeit noch intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Am Ende wurde dem Stadtrat mit 9:3 Stimmen empfohlen, den Bebauungsplan aufzustellen. Dagegen votierten Marc Sturm, Georg Robert Jung und Manfred Schreier (FWG).