Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.08.2018 12:00

Elfjährige von Onkel missbraucht

Das Ganze fand vor etwa zwei Jahren statt, als das Mädchen bei dem Bruder ihres Vaters übernachtete. Nachdem sie den Abend mit spielen und fernsehen verbracht hatten, schlief die damals Elfjährige im Bett ein. Sie wachte auf, als der Mann die Schleife ihrer Schlafanzughose öffnete. Er sei nackt gewesen und im Fernsehen sei ein Pornofilm gelaufen, gab das Mädchen gestern noch einmal vor Gericht an. Eine Aussage blieb ihr nicht erspart, weil ihr Onkel keine Angaben machen wollte.

Sie habe sich weggedreht, er sofort aufgehört, sich angezogen und den Film ausgemacht, also ein „niederschwelliger” Fall des Missbrauchs. Das Mädchen musste dennoch die Nacht bei ihm bleiben, weil sie ihr Vater, der auf einer Party war und den sie gleich anrief, und auch sonst niemand abholen konnte.

Erst ungefähr ein Jahr später, nachdem sie mit Freundinnen und einer Lehrerin darüber gesprochen hatte, erzählte sie ihrer Mutter und ihrem Stiefvater von dem Vorfall. Denen war aufgefallen, dass das Mädchen sich zurückzog, in der Schule schlechter geworden war und nachts einnässte. Sie gingen zur Polizei, die nahm Ermittlungen auf und fand bei dem ehemaligen Soldaten, der wieder zur Bundeswehr will, auf Tablet und Smartphone auch Bilder mit Kinder- und Jugendpornografie sowie Chats eindeutigen Inhalts mit Personen, die sich als minderjährig ausgaben.

Der Verteidiger forderte in allen Punkten einen Freispruch: Man könne zum Beispiel nicht davon ausgehen, dass das Öffnen der Hosenschleife zu einem Missbrauch geführt hätte, das bloße Zeigen eines Pornos sei nicht strafbar, und es sei unklar, ob der Angeklagte wusste, dass die Bilder auf seinen Geräten waren. Schließlich könnte sich auch das Mädchen falsch erinnern und es stehe Aussage gegen Aussage. Noch während seines Plädoyers kündigte er im Fall einer Verurteilung Berufung an. Zu der wird es nun kommen, den sowohl Richterin wie Staatsanwältin waren überzeugt, dass sich alles so zugetragen habe - und fanden keinen Grund, der für eine Bewährungsstrafe sprach. Angeklagter war nackt, als er Schleife an Schlafanzughose öffnete - und es lief ein Pornofilm


Von Wolfgang Glas
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