Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 17.02.2018 12:00

Menschen gehen, digitale Daten bleiben

Auch digitaler Nachlass  ist Erbe und muss geregelt werden. Dabei helfen Verwalter, man kann Online-Accounts und Mitgliedschaften aber auch eigenständig im Testament vermerken.	Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Auch digitaler Nachlass ist Erbe und muss geregelt werden. Dabei helfen Verwalter, man kann Online-Accounts und Mitgliedschaften aber auch eigenständig im Testament vermerken. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Auch digitaler Nachlass ist Erbe und muss geregelt werden. Dabei helfen Verwalter, man kann Online-Accounts und Mitgliedschaften aber auch eigenständig im Testament vermerken. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Auch digitaler Nachlass ist Erbe und muss geregelt werden. Dabei helfen Verwalter, man kann Online-Accounts und Mitgliedschaften aber auch eigenständig im Testament vermerken. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Auch digitaler Nachlass ist Erbe und muss geregelt werden. Dabei helfen Verwalter, man kann Online-Accounts und Mitgliedschaften aber auch eigenständig im Testament vermerken. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)

Laut Statistik stirbt alle zwei Minuten ein Facebook-Nutzer - und die Angehörigen müssen entscheiden, was mit dem Profil geschieht. Hinterlässt der Verstorbene die Zugangsdaten, ist es leicht, die entsprechenden Mitgliedschaften zu verwalten oder zu beenden. Deutlich schwieriger wird es, wenn die Hinterbliebenen das Login nicht kennen. Zudem gibt es dazu kein einheitliches Konzept der Online-Anbieter.

Hilfe bieten sogenannte digitale Bestatter an. Bei ihnen können bereits vorab Passwörter und Anweisungen hinterlegt werden, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Nach dem Ableben helfen sie den Erben. In den USA boomt das Berufsbild, in Deutschland ist es gerade erst im Kommen. Nur vereinzelte Bestattungsunternehmen bieten diesen Service mittlerweile an. Eine der wenigen Firmen, die sich darauf spezialisiert hat, ist Digitales Erbe Fimberger in München. Seit neuestem arbeitet die Volksbank Raiffeisenbank Dachau mit ihr zusammen, um die Kunden über digitales Erbe und digitale Vorsorge zu beraten. „Als Bank ist es uns wichtig, unsere Kunden zu sensibilisieren für das Thema digitaler Fußabdruck. Noch zu wenige beschäftigen sich bewusst damit, wir wollten diese Lücke füllen”, erklärt Martin Richter, Leiter Marketing und Öffentlichkeitsarbeit der Bank. Die Volksbank Raiffeisenbank Dachau vermittelt für ihre Kunden Beratungsgespräche mit dem Münchner Unternehmen. „Das ist kein wirkliches Bankthema, aber die Digitalisierung ist in allen Lebensbereichen wichtig geworden. Das betrifft uns alle”, gibt Richter zu verstehen. Zu Fimbergers Kunden zählen zum einen Menschen, die Hilfe bei ihrem digitalen Testament suchen, aber auch Erben, die den digitalen Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten haben. „Digitale Vorsorge betreiben eher die über 50-Jährigen, junge Menschen denken daran noch nicht. Dabei sind es gerade sie, die am meisten betroffen sind”, erklärt Armin Fimberger und berichtet von Jugendlichen, die zu Lebzeiten über mehr als 50 Online-Konten verfügten.

Digitale

Meistens suchen die Erben das Unternehmen mit Laptop, Rechner, Smartphone und Tablet des Verstorbenen auf und bitten darum, dass ihnen ein Überblick über Software, Accounts, Konten und Mitgliedschaften verschafft wird. Teilweise muss das Unternehmen dazu auch forensisch tätig werden, also Zugangsdaten erst ermitteln. Ist diese Analyse vollzogen, kann der Erbe entscheiden, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll. So müssen vielleicht Konten aufgelöst und Mitgliedschaften sowie Abos beendet werden, es geht aber auch darum, Profile umzuschreiben, zum Beispiel Ebay-Verkäufer-Konten mit einer Vielzahl an guten Bewertungen. Und nicht zuletzt sollten Vermögenswerte aufgelöst werden, bevor sie verfallen, etwa Guthaben auf einem Pay-Pal-Konto oder auf Spiel-Konten. Vielen Erben ist es am wichtigsten, „digitale Erinnerungen” zu bewahren. „Um die Löschung bestimmter Inhalte geht es den Angehörigen meistens gar nicht vorrangig. Sie wollen Bilder und Videos sichern, damit sie als Andenken nicht verloren gehen”, weiß Armin Fimberger aus Erfahrung.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, sein digitales Erbe zu verwalten: entweder mit Hilfe eines digitalen Nachlassverwalters oder eigenständig mittels digitaler Vorsorgevollmacht, die in einem Bankschließfach oder beim Erben beziehungsweise begünstigten Angehörigen hinterlegt ist, oder im Rahmen eines Testaments.


Von Nayra Weber
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