Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 27.08.2015 12:00

Warum viele Flüchtlinge neue Handys haben und andere Vorurteile

Im Fall der Flüchtlinge in Deutschland ist das freilich nicht immer einfach. Oder wer fragt schon bei einem Asylbewerber mit einem neuen Handy nach, wie und ob er sich den vermeintlichen Luxus überhaupt leisten kann? Lieber wundert man sich und macht sich seine Gedanken. Die AICHACHER ZEITUNG ist einigen häufig formulierten Vorurteilen nachgegangen.

Vorurteil 1: Viele Flüchtlinge haben neue teure Smartphones (und sind alles andere als hilfsbedürftig).

Richtig ist: Für Flüchtlinge ist das Handy oder Smartphone oft der wichtigste Gegenstand, den sie besitzen. Das einzige Mittel, um mit der Familie zu Hause in Kontakt zu bleiben oder mit Familienangehörigen, die auf der Flucht an unterschiedlichen Orten gestrandet sind. Mit Hilfe eines Smartphones telefonieren sie günstig per Internet mit Skype oder Whatsapp. Kostenlose Wlan-Hotspots gibt es mittlerweile in Bahnhöfen, Fastfood-Filialen und öffentlichen Plätzen.

Vorurteil 2: Asylbewerber tragen teure Markenkleidung.

Richtig ist: „Vieles von dem, was die Flüchtlinge tragen, stammt aus Kleiderspenden. Darunter sind dann auch immer wieder Marken-T-Shirts oder Hosen”, weiß Sieglinde Jacob. Sie ist Integrationsbeauftragte der Gemeinde Dasing und derzeit zuständig für 88 Ehrenamtliche.

Vorurteil 3: Viele Asylbewerber sind verschuldet, weil sie Waren im Internet bestellen, die sie dann nicht bezahlen können.

Richtig ist: Einige Flüchtlinge geraten tatsächlich in die Schuldenfalle. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen werden sie zu wenig auf die Verlockungen unserer Konsumwelt vorbereitet. Andererseits erhalten sie ihr Taschengeld nicht bar, sondern per Überweisung auf ein Gutscheinkonto ausbezahlt, das bedeutet, dass auf diesem Konto keine Überziehungen möglich sind. Was zunächst vernünftig klingt, hat laut Elfriede Beck von der Verwaltungsgemeinschaft Dasing, Sachgebiet Kasse, in der Praxis aber einen entscheidenden Haken.

„Wenn auf dem Konto nicht mehr ausreichend Guthaben ist, können Handyabrechnungen oder Internet-Bestellungen nicht abgebucht werden. In der Folge entstehen Mahngebühren, die sich immer weiter summieren.” Eine Bestellung im Wert von 30 Euro könne sich so sehr schnell zu einer Rechnung von 100 oder mehr Euro auswachsen. „Weil die Asylbewerber mit den Mahnbescheiden oft nichts anzufangen wissen, dauert es, bis sie sich an jemanden vom Landratsamt oder einen ehrenamtlichen Helfer wenden”, sagt Beck, die mit solchen Situation auch selbst schon häufig konfrontiert war. Ihr Urteil: Die Flüchtlinge sind mit dem Wust an Behörden- und Firmenpost überfordert, Landratsamt und Ehrenamtliche hängen mit der Hilfe oft hinterher, weil auch sie nicht mehr hinterher kommen.

Vorurteil 4: Immobilienbesitzer, die ihre Unterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern bereit stellen, verdienen sich mit der Vermietung eine goldene Nase.

Richtig ist: Laut Angaben des Landratsamtes Aichach-Friedberg erhalten Immobilienbesitzer den ortsüblichen Mietpreis. Dieser variiert je nach Stadt, Gemeinde und Lage und kann zwischen sechs und zwölf Euro liegen. Da das Landratsamt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht für etwaige Sanierungs- oder Renovierungskosten des Objektes aufkommt und im Voraus auch keine Kaution gezahlt wird, wird je nach Zustand der Wohnung ein monatlicher Aufschlag gezahlt, der durchschnittlich bei zehn bis 20 Prozent des Mietpreises liegt.

Die Investitionskosten für Umbaumaßnahmen hat der Vermieter selbst zu tragen; jedoch ist es möglich, diese Unkosten teilweise auf die Miete umzulegen. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Größe des Objekts und beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Derzeit stehen einem Flüchtling sieben Quadratmeter Wohnfläche zu.


Von Thomas Winter
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