Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in den frühen Morgenstunden des 2. August mit einem Tischbein aus Holz mehrmals heftig gegen den Kopf des schlafenden 48-jährigen Opfers geschlagen zu haben (wir berichteten). Als der Mann vor dem Bett zu Boden ging, soll der Angeklagte weiter mehrmals wuchtig auf seinen Körper eingeschlagen haben. Kurze Zeit später verstarb der 48-Jährige in der Notaufnahme der Augsburger Universitätsklinik an den Folgen multipler Verletzungen. Er erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Pneumothorax, eine krankhafte Luftansammlung im Brustkorb. Für die Augsburger Staatsanwaltschaft hat sich nach Ermittlungen kein nachvollziehbares Motiv für die Gewaltexzesse ergeben, heißt es in einer Presseerklärung. Der Angeklagte hat laut Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai zwar eine Aussage gemacht. Diese sei durch die Ermittlungen inzwischen aber widerlegt worden, erklärte Matthias Nickolai gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Staatsanwaltschaft geht bei der Tat von Mord aus, da sie das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt sieht. Der 34-Jährige soll gewusst haben, dass der 48-Jährige allein im Zimmer schlief und damit wehrlos war. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslange Haft vor. Der Angeklagte wird von Pflichtverteidiger Werner Ruisinger juristisch vertreten und befindet sich in Untersuchungshaft in Gablingen. Der Augsburger Rechtsanwalt ist ziemlich bekannt und hat schon einige aufsehenerregende Fälle betreut. Beim so genannten Polizistenmordprozess verteidigte er den verurteilten Mörder Raimund M. Aktuell vertritt er einen der Tatverdächtigen im Fall der Augsburger Gewalttat, bei der ein Feuerwehrmann ums Leben kam. Zu den persönlichen Beziehungen oder familiären Verhältnissen des angeklagten Asylbewerbers will Nickolai zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben machen, um der Hauptverhandlung am Landgericht Augsburg nicht vorzugreifen. Auch die Nationalität der beiden Männer spiele bei der Tat keine Rolle, betonte Nickolai. Der Termin für den Prozess steht noch nicht fest.