Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.03.2019 12:00

Berufung im Fall Fuchs

Am Mittwoch entscheidet   die nächste Instanz über das Ruhegehalt von Rudi Fuchs. 	Foto: mg (Foto: mg)
Am Mittwoch entscheidet die nächste Instanz über das Ruhegehalt von Rudi Fuchs. Foto: mg (Foto: mg)
Am Mittwoch entscheidet die nächste Instanz über das Ruhegehalt von Rudi Fuchs. Foto: mg (Foto: mg)
Am Mittwoch entscheidet die nächste Instanz über das Ruhegehalt von Rudi Fuchs. Foto: mg (Foto: mg)
Am Mittwoch entscheidet die nächste Instanz über das Ruhegehalt von Rudi Fuchs. Foto: mg (Foto: mg)

Das Urteil schlug damals hohe Wellen: Das Verwaltungsgericht in München erkannte Fuchs jeglichen Anspruch auf Pension ab und verhängte damit die „für einen Ruhestandsbeamten in Betracht kommende disziplinarische Höchstmaßnahme”, wie es in der Terminvorschau des Verwaltungsgerichtshofes heißt. Der Landesanwalt hatte damals lediglich die Kürzung der Pension um zehn Prozent für eine Laufzeit von fünf Jahren beantragt.

Vorsitzender Richter Alex Glaser betonte in seiner Begründung, das Urteil solle generalpräventiv wirken, also auch andere abschrecken. Verwaltungsfachmann Fuchs habe bei seinem Amtsantritt als Bürgermeister 2002 einen rechtswidrigen Zustand vorgefunden und ihn nicht, wie es seine Aufgabe gewesen wäre, sofort beendet. Laut Richter sei Fuchs ein vollständiger Vertrauensverlust gegenüber seinem Dienstherrn anzurechnen.

Die Bürgermeister aus dem Wittelsbacher Land kritisierten das Urteil in einer gemeinsamen Stellungnahme als „absolut unverhältnismäßig und überzogen”. Zudem stellten sie in Frage, ob ein solcher Spruch das Bürgermeisteramt für künftige Bewerber „attraktiver” mache. Auch in Affing gab es Solidaritätsbekundungen: Auf T-Shirts forderten Bürger „Gerechtigkeit für Rudi Fuchs” und starteten eine Online-Petition gegen das Urteil. Diese lehnte der Landtag mangels Zuständigkeit ab. Vorausgegangen waren dem Disziplinarverfahren eine Selbstanzeige von Rudi Fuchs und ein Strafverfahren. Gut ein Jahr lang liefen die Ermittlungen, im August 2014 erhielt der wiedergewählte Bürgermeister einen Strafbefehl des Aichacher Amtsgerichts, den er auch akzeptierte. Wegen Untreue in zehn Fällen und Beleidigung wurde Fuchs, der damals auch Stellvertretender Landrat war, zu einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte es Fuchs unterlassen, fällige Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer von zwei Betrieben einzufordern und damit faktisch gestundet. Von 2008 bis 2012 sei der Gemeinde ein Schaden von rund 170 000 Euro entstanden, der von den Unternehmen nach der Einleitung des Verfahren aber ausgeglichen wurde. Im August 2015 wurde Bürgermeister Fuchs wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch, 13. März, beginnt um 11 Uhr.


Von Verena Heisserer
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