Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 04.05.2021 16:55

Was tun bei drohender Arbeitslosigkeit?

Foto: lukasbieri/pixabay.com (Foto: lukasbieri/pixabay.com)
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Mit Arbeitslosigkeit wird oft die Kündigung durch den Arbeitgeber verbunden. Doch es gibt einige andere Gründe, die zum Verlust eines Arbeitsplatzes führen können, die ganz andere Gründe haben.

Arbeitsverträge, die mit einem Enddatum versehen sind, bedürfen keiner gesonderten Kündigung, sondern enden automatisch. Es gibt zwar einen Trick, mit dem Arbeitgeber „überlistet“ werden könnten, doch der funktioniert äußerst selten. Wird ein Arbeitnehmer nicht explizit aufgefordert, mit dem Vertragsende nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, kann er am Folgetag seine Arbeit antreten. Wird er daran nicht gehindert, ist der Vertrag rechtlich gesehen verlängert. Doch praxistauglich ist das Vorgehen natürlich nicht.

Verschiedene Berufe sind körperlich oder psychisch so belastend, dass die Verweildauer in ihnen begrenzt ist. Aus den Belastungen resultierende gesundheitliche Probleme sind oft sogar als Berufskrankheiten anerkannt, doch auch Herzinfarkte, psychische Erkrankungen oder Krebs sind Gründe dafür, dass Berufe nicht mehr ausgeübt werden können. Im Krankheitsfall kann es sogar dazu kommen, dass ein Arbeitnehmer zum Arbeitslosengeldempfänger wird, obwohl ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt, nämlich dann, wenn die maximale Dauer des Krankengeldbezugs restlos ausgeschöpft ist.

sind zum Glück die Seltenheit. Doch Katastrophen können dazu führen, dass ein Arbeitsplatz quasi über Nacht wegfällt. Länger angekündigt, mit der gleichen Konsequenz kann einem Arbeitnehmer das passieren, wenn ein Geschäft aus Altersgründen aufgegeben wird. Beides endet zwar wiederum mit einer Kündigung, stellt aber doch eine Ausnahme zum typischen Arbeitsplatzverlust dar.

Veränderungen im Arbeitsalltag, können dazu führen, dass Arbeitsschritte wegfallen (Rationalisierung) oder ein Mitarbeiter plötzlich unterqualifiziert ist, weil neue Verfahren oder Maschinen eingeführt wurden (Modernisierung). Auch die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt neue Herausforderungen an die Arbeitnehmer, denen nicht alle ad hoc gewachsen sind. Hier kann die drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich abgewendet werden, indem Qualifizierungsmaßnahmen wahrgenommen werden. Diese  .

Tipp: Betroffene sollten sich nicht scheuen, nach Bildungsangeboten zu fragen. Es gibt zahlreiche Angebote, selbst im Vorfeld von Qualifizierungsmaßnahmen. „Lernen lernen“ ist beispielsweise ein beliebtes Modul, das vor fachlich anspruchsvollen Weiterbildungen absolviert wird, um Lernfähigkeit zu reaktivieren und hilfreiche Lernmethoden kennenzulernen. Selbst Nachhilfe für Umschüler kann finanziert werden und wer übergroße Prüfungsangst hat, wird ebenfalls unterstützt.

Arbeitnehmern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren sollten oder Mitarbeitern, die aufgrund von Umstrukturierungen und Modernisierungen den Anforderungen nicht mehr gewachsen sind, steht mit dem Bildungsgutschein eine tolle Chance offen. Sie können fehlende Kenntnisse erlangen und in ihrem Unternehmen bleiben, oder sich beruflich neu orientieren und sogar völlig neue Berufe erlernen.

, wissen viele gar nicht. Doch tatsächlich ist es so, dass bei einer guten Begründung, warum die Arbeitslosigkeit droht, dieser auch Arbeitnehmern gewährt werden kann. Gesundheit bzw. drohende Krankheit, sind solche guten Gründe. Betroffene sollten sich an ihren Hausarzt wenden und ihn über die beruflichen Ziele informieren. Gibt es Betriebsärzte die ohnehin für einen Interessenten zuständig sind, so sind diese geeignete Berater, wenn es darum geht, eine Branche oder ein Berufsbild zu finden, das mit den vorhandenen oder drohenden Einschränkungen als neuer Wirkungskreis infrage kommt.

Oft sind Unternehmen sogar daran interessiert, langjährige loyale Mitarbeiter zu halten und sie innerhalb des Unternehmens an eine Stelle wechseln zu lassen. Mit dem Bildungsgutschein bestünde die Chance, entsprechende Fachkenntnisse erwerben zu können, ohne dass gekündigt werden muss.

Das Image von Arbeitsagenturen hat ziemlich gelitten. Dabei gibt es dort zahlreiche sehr engagierte Sachbearbeiter, die darauf hoffen, dass ihre Kunden offen mit ihnen sprechen. Oft gibt es weitere Institutionen, die ins Boot geholt werden können, um eine gute Lösung zu finden und zu finanzieren. Die Rentenkassen stehen eng mit Bildungsträgern und Arbeitsagenturen im Austausch. Wenn geklärt ist, wie belastbar eine von Arbeitslosigkeit bedrohte Person ist, wird gemeinsam nach Wegen gesucht. Die Wünsche der Antragsteller auf berufliche Rehabilitation werden hierbei weitgehend berücksichtigt, wenn sie mit den Erfolgsaussichten auf eine Beschäftigung harmonieren.

Vorgesetzte können ebenfalls gute Ansprechpartner sein, wenn es Chancen gibt, im Unternehmen zu bleiben. Selbst neue Ideen werden teilweise positiv aufgenommen und verwirklicht, um gute Mitarbeiter zu halten. Unternehmen haben außerdem Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung von Mitarbeitern. Entsteht bei einem Beschäftigten ein Schwerbehindertenstatus, der besondere Voraussetzungen für den Arbeitsplatz erfordert, können sogar Umbauten und Ausstattung des Arbeitsplatzes gefördert werden.

Corona ist eine Wundertüte. Das zeigen die Fallzahlen, die 7 -Tage-Inzidenzen und der R-Wert. Und irgendwie zeigen auch die Arbeitslosenzahlen das. Die Einbrüche sind nicht so stark, wie erwartet. Das liegt vor allem daran, dass viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben und die Chance nutzen, ihre Mitarbeiter in der Kurzarbeit mithilfe von staatlichen Fördergeldern qualifizieren zu lassen. Das ist ein Geschenk für alle. Die Unternehmen schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie halten die Qualifizierungskosten gering und die Schulungen finden zu Zeiten statt, in denen die Mitarbeiter ohnehin nicht im Betrieb sein können. Die Arbeitnehmer kommen in den Genuss von Qualifizierungsmaßnahmen, behalten ihren Arbeitsplatz und können die arbeitsfreie Zeit sinnvoll nutzen. Die Arbeitsagenturen verzeichnen zwar hohe Kurzarbeiterzahlen, aber die Arbeitslosenquote ist deutlich besser, als befürchtet.

Die Digitalisierung der Wirtschaft ist bereits seit langem Thema, doch viele Unternehmen haben hier noch nicht sehr viel getan. Die „Zwangsdigitalisierung“ vieler Prozesse durch die Pandemie, hat die Wirtschaft 4.0 extrem vorangetrieben. Damit die Mitarbeiter nicht auf der Strecke bleiben, ist Qualifizierung unumgänglich. Die Regierung hat hierfür in Bezug auf Kurzarbeit Sonderregelungen eingeführt, die teilweise auch das Qualifizierungschancengesetz betreffen. Auch wenn Corona eine enorme gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Herausforderung ist, haben zahlreiche KMU das Beste aus der Situation gemacht, wovon auch der Einzelne profitiert. Denn selbst wenn Arbeitslosigkeit doch noch droht, gut qualifizierte Mitarbeiter finden schneller einen Job.

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