Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 29.06.2018 18:01

Videobeweis im Auto: BGH erlaubt privaten Dashcam-Einsatz

Dashcams sind Kameras im Kleinstformat, die am Armaturenbrett (Englisch: dash) befestigt werden und das Verkehrsgeschehen vor (und manchmal auch hinter) dem Fahrzeug filmen. Vor allem aus Russland bekannt, wünschten sich gemäß Umfragen auch hierzulande viele Autofahrer solch ein Hilfsmittel, um damit in Gerichtsverhandlungen besser dazustehen. Bisher war die Mehrheit der deutschen Gerichte aber reichlich abgeneigt, sie als Beweismittel anzuerkennen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine allgemeingültige Entscheidung getroffen: Dashcams sind erlaubt, aber mit einer Einschränkung.

Da das dauerhafte Filmen im öffentlichen Raum nämlich eine Verletzung des

darstellt, dürfen Dashcams nicht ohne Anlass zum Einsatz kommen, sondern nur im Moment unmittelbar vor und während eines Unfalls. Überhaupt nicht erlaubt ist: die Aufzeichnungen behalten oder gar im Internet hochladen und veröffentlichen (auch wenn es viele solcher Videos auf YouTube gibt)! Kommt der Fahrer unversehrt an seinem Ziel an, müssen die Aufnahmen auf der Speicherkarte des Geräts also bereits restlos gelöscht sein, sonst gibt es Ärger mit den Behörden. Dies funktioniert mittels Systemen, die nur kleine Intervalle aufnehmen und Vorangegangenes dabei fortwährend überschreiben. Die bloße Aussage, dass man die Aufnahmen selbst regelmäßig löscht, akzeptiert die Polizei im Regelfall nicht.

Dedizierte Dashcams (nicht: GoPro-Kameras!) der neuen Generation - wie

Wenn solch ein Gerät am Rückspiegel hängt, wird der aufmerksame Wachmann dank den BGH-Beschlusses nicht gleich mit der Kelle winken - was wohl auch zuvor eher unwahrscheinlich war, da die meisten Dashcam-Modelle aus der Entfernung wie gebräuchliche Navigationssysteme aussehen. In Zivilprozessen können die Kameras als Beweismittel herangezogen werden, müssen aber nicht. Diese Entscheidung liegt weiterhin beim Richter, der von Einzelfall zu Einzelfall entscheidet und dabei den Datenschutz gegen die Interessen der streitenden Parteien abwiegt.

Für Fahrzeughalter bringt die neue Technik klare Vorteile: Wenn man beweisen kann, dass man nicht einmal eine Mitschuld an einem Unfall trägt, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt im Versicherungsvertrag unangetastet. Und auch die inländischen Anbieter von Autoversicherungen werden wohl bald auf die Technik zurückgreifen, sagt

, seines Zeichens Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hat man also zum Beispiel seine Autoversicherung bei

abgeschlossen, könnte man eventuell mit den Videoaufnahmen zum Versicherungsberater gehen und sie als Hinweise für die Prüfung des Versicherungsfalls anbieten. Kein Wunder: Im Versicherungsfall erleichtert eine Videoaufnahme die Aufklärung immens und kann auch dabei helfen, Versicherungsbetrug aufzuklären.

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