Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Viel Lärm um ein kleines Pferd: Fall „Samy” vor Gericht

Im Frühjahr dieses Jahres verteilte sich eine besondere Suchmeldung im Internet: Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg vermisste nicht etwa, wie bei ähnlichen Hilfsgesuchen häufig der Fall, eine entlaufene Katze, sondern ein verschwundenes Pferd. Genauer genommen: ihren Fallabella-Hengst Samy, ein Zwergpony. Die Hilfsbereitschaft der Facebook-Gemeinschaft war groß. Tausende Male wurde der ursprüngliche Post der Pferdebesitzerin geteilt. Ihre Sorge: Das Pferd sei von seinem Aufenthaltsort, einer landwirtschaftlichen Anlage in Königsbrunn, entführt worden. Der Fall hatte nun ein Nachspiel vor Gericht.
Angeklagt war ein 32-Jähriger. Dieser soll, so die Vorwürfe in der Anklageschrift, das Zwergpferd vom Hof seines Onkels entfernt haben und dann gegenüber der Pferdebesitzerin behauptet haben, dieses sei entlaufen.

Letztendlich habe sich der Angeklagte aber mit der Bedingung an die Pferdebesitzerin gewandt, er werde Samy herausgeben, wenn diese ihm ihre Schulden von 4000 Euro bezahle. Vor Gericht sollte er sich daher nun wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Nötigung verantworten. 

Da die Besitzerin auf die Geldforderung nicht eingegangen war, könne man den Angeklagten aber nur für versuchte Nötigung bestrafen, merkte Richterin Susanne Scheiwiller gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung an. 

Die angesetzte Verhandlung, zu der mehrere Zeugen beider Seiten angereist waren, musste letztendlich auch gar nicht stattfinden, denn noch bevor die Pferdebesitzerin als Zeugin ihre Sicht der Dinge darstellen konnte, einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. 

Die Staatsanwaltschaft sieht damit von einer öffentlichen Klage ab, als Auflage muss der Angeklagte 300 Euro an das Tierheim Augsburg zahlen. 

Ganz so eindeutig, wie es die Vorwürfe gegen den 32-Jährigen erscheinen ließen, war der Streit um den Falabella-Hengst laut Angeklagtem nämlich nicht. Ausführlich erklärte sein Anwalt die Hintergründe der Tat aus dessen Sicht. 

Das Pferd habe er im Laufe einer neunjährigen Beziehung gemeinsam mit der Besitzerin als Haustier gekauft, auch, wenn im Kaufvertrag nur ihr Name erscheint. 

Nach der Trennung des Paares im Sommer 2018 habe er sich dann zunächst weiter auf dem Hof seines Onkels allein um das Tier gekümmert, bis dann im April 2019 seine Ex-Freundin ankündigte, das Tier abholen zu wollen. Zuvor habe er „neun Monate lang alles getan, damit es diesem Pferd gut geht”, meinte der Verteidiger. Sicher habe sein Mandant da auch einen gewissen Anspruch auf das Tier, obwohl er nicht im Kaufvertrag steht. 

Inzwischen ist das Pferd wieder mit seiner Besitzerin vereint. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richterin Scheiwiller gaben deshalb dem Wunsch des Angeklagten statt, einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen und stimmten zu, das Verfahren einzustellen. 


Von Laura Türk
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