Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Tote Jugendliche in Nordendorf: Prozess gegen mutmaßlichen Drogendealer hat begonnen

Ein 34-Jähriger steht seit Mittwoch vor dem Augsburger Landgericht. Die Polizei hatte den Mann festgenommen, kurz nachdem im Juni des vergangenen Jahres ein 15- und ein 16-Jähriger aus Nordendorf nach dem Konsum von Drogen verstorben waren. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte einem der beiden Jugendlichen in mehreren Fällen Betäubungsmittel verkauft haben.

Die Eltern des 16-Jährigen fanden ihren Sohn und dessen Freund an jenem Junimorgen tot auf. Der 15-Jährige hatte bei seinem Freund übernachtet. Eine rechtsmedizinische Untersuchung der beiden bestätigte schnell, was die Polizei nach einem Drogenfund bereits vermutet hatte: Die Jugendlichen waren nach dem Konsum von Rauschmitteln gestorben. Die Beamten ermittelten daraufhin weiter, vor allem dahingehend, wie die beiden an die Drogen gelangt waren.

Wenige Tage später nahm die Polizei einen damals 33-Jährigen fest, der dringend verdächtigt wurde, dem 16-Jährigen mehrfach Betäubungsmittel verkauft zu haben, die zur Stoffgruppe der Amphetamine gehören. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Im Oktober schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann aus dem Augsburger Landkreis, unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.

Am Mittwoch begann nun der Prozess gegen den heute 34-Jährigen. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte dem Jugendlichen, der damals gerade 15 Jahre alt war, bereits 2019 zum ersten Mal Drogen verkauft haben. Da die beiden sich auch privat kannten, habe der Angeklagte vom Alter des Käufers gewusst. Der 34-Jährige berichtete dem Gericht ausführlich von seiner eigenen Drogen-Vergangenheit. Da sein Gehalt als Anlagenmechaniker nicht ausgereicht hätte, um seine Sucht zu finanzieren, habe er schließlich selbst Drogen verkauft.

Dem 34-Jährigen drohen bei einer Verurteilung zwischen einem und 15 Jahren Gefängnis. Das Gericht zieht auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Der Angeklagte selbst hat sich bereits bereit erklärt, eine Therapie zu machen. (kd)


Von Kristin Deibl
north