Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Tische statt Parkplätze: Stadt Augsburg regelt Außengastronomie neu

Um während der Corona-Pandemie Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, hatte die Stadt in den vergangenen Sommern Außenbestuhlung auf Parkflächen erlaubt. Bewirtung am Fahrbahnrand soll nun jedes Jahr von 1. März bis 31. Oktober möglich sein. (Foto: Laura Türk)
Um während der Corona-Pandemie Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, hatte die Stadt in den vergangenen Sommern Außenbestuhlung auf Parkflächen erlaubt. Bewirtung am Fahrbahnrand soll nun jedes Jahr von 1. März bis 31. Oktober möglich sein. (Foto: Laura Türk)
Um während der Corona-Pandemie Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, hatte die Stadt in den vergangenen Sommern Außenbestuhlung auf Parkflächen erlaubt. Bewirtung am Fahrbahnrand soll nun jedes Jahr von 1. März bis 31. Oktober möglich sein. (Foto: Laura Türk)
Um während der Corona-Pandemie Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, hatte die Stadt in den vergangenen Sommern Außenbestuhlung auf Parkflächen erlaubt. Bewirtung am Fahrbahnrand soll nun jedes Jahr von 1. März bis 31. Oktober möglich sein. (Foto: Laura Türk)
Um während der Corona-Pandemie Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, hatte die Stadt in den vergangenen Sommern Außenbestuhlung auf Parkflächen erlaubt. Bewirtung am Fahrbahnrand soll nun jedes Jahr von 1. März bis 31. Oktober möglich sein. (Foto: Laura Türk)

Das Ergebnis der Stadtratsentscheidung fasste Deniz Anan, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, zusammen: „Wo früher Autos parkten, werden jetzt Menschen sitzen und essen und trinken. Und das ist ein Fortschritt.” Gegen nur eine Gegenstimme beschloss der Augsburger Stadtrat am Donnerstag die Erneuerung seiner Gestaltungsrichtlinie für die Innenstadt. Künftig darf die Gastronomie zwischen März und Oktober auch am Fahrbahnrand vor den Lokalen Gäste bewirten.

Nach den Erfahrungen in den Corona-Jahren, in denen die Stadt Bestuhlung auf Parkflächen per Ausnahme ermöglicht hatte, um Restaurant-, Café- und Barbetreiber zu unterstützen, sollen nun dauerhaft mehr Freiheiten für die Außengastronomie geschaffen werden. Auto-Stellplätze am Straßenrand dürfen künftig jeden Sommer als zusätzliche Bewirtungsfläche genutzt werden.

In ihrer Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung merkte die Verwaltung allerdings an, dass die Bestuhlung in den Parkbuchten zu „gestalterisch unbefriedigendem Wildwuchs” geführt habe. Es bestehe die Gefahr, dass das Stadtbild durch eine Überfrachtung beeinträchtigt werde, so die Vorlage. Manche Wirte nutzten zuletzt Rankgitter aus dem Baumarkt als Abgrenzung, viele stellten Warnbaken wie bei einer Baustelle auf. In der nun beschlossenen überarbeiteten Gestaltungsrichtlinie fordert die Stadt beispielsweise Pflanzkübel im Abstand von zwei bis drei Metern sowie, je nach geltendem Tempo-Limit, ein Gitter, ein Holzpodest auf Gehsteigniveau oder ein befestigtes Geländer. In der Richtlinie ist zudem – wie bereits zuvor – festgelegt, wie Sonnenschirme auszusehen haben. So ist etwa Werbung auf den Schirmen verboten. Auch die möglichen Farben von Tischen und Stühlen gibt die Gestaltungsrichtlinie vor.

Stadträtin Lisa McQueen (Die Partei), die selbst ein Café in der Innenstadt betreibt, kritisierte die zahlreichen Vorgaben. Als Gastronomin schränke die Gestaltungsrichtlinie sie „zu sehr ein in Design und Ästhetik”. Auch Raphael Brandmiller (Generation Aux) ging die Weiterentwicklung der Gestaltungsrichtlinie nicht weit genug. Positiv sei jedoch die Nutzung von Parkflächen für die Außengastronomie.

Hindernisse für blinde Menschen?

Die Richtlinie gilt im kompletten Bereich vom Hauptbahnhof bis zum Jakobertor und von der Thommstraße bis zur Roten-Torwall-Straße. In einer eigens definierten Kernzone befinden sich die prägendsten innerstädtischen Straßenzüge und Plätze, wie beispielsweise die Maximilianstraße, der Rathausplatz, der Königsplatz, die Fuggerstraße und die Bahnhofstraße. Für diese Bereiche gelten höhere Anforderungen an die Gestaltung als im restlichen Gebiet. Die Gestaltungsrichtlinie gelte ausdrücklich nicht für den Stadtmarkt oder temporäre Veranstaltungen wie den Christkindlesmarkt, so die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Für die Fortschreibung der Gestaltungsrichtlinie sei der Bauverwaltung auch wichtig gewesen, weiterhin auf Barrierefreiheit zu achten. Der Behindertenbeirat befürworte die Richtlinie, denn dadurch würden etwa wesentliche Verbesserungen für die Sicherheit und Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen erreicht. Für Sehbehinderte und Blinde ist beispielsweise eine freie Linie auf den Gehsteigen wichtig, ebenso die Orientierungsmöglichkeit an den Hauswänden per Langstock. Die Gestaltungsrichtlinie legt daher auch fest, welche Gastronomiebetriebe direkt an der Hauswand bestuhlen dürfen und welche nicht.

Leitlinien für sehbeeinträchtigte Menschen fehlen vor allem rund um die Maxstraße. Auf Wunsch von Oberbürgermeisterin Eva Weber soll das nötige Geld für eine Einrichtung von Leitrillen nun für den kommenden Nachtragshaushalt angemeldet werden.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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