Strafbefehl gegen Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Tötung beantragt

Ein Baum ist im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf eine Mutter mit ihrem Kind gestürzt. Das 20 Monate alte Mädchen kam dabei ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt.  (Foto: Laura Türk)
Ein Baum ist im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf eine Mutter mit ihrem Kind gestürzt. Das 20 Monate alte Mädchen kam dabei ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. (Foto: Laura Türk)
Ein Baum ist im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf eine Mutter mit ihrem Kind gestürzt. Das 20 Monate alte Mädchen kam dabei ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. (Foto: Laura Türk)
Ein Baum ist im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf eine Mutter mit ihrem Kind gestürzt. Das 20 Monate alte Mädchen kam dabei ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. (Foto: Laura Türk)
Ein Baum ist im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf eine Mutter mit ihrem Kind gestürzt. Das 20 Monate alte Mädchen kam dabei ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. (Foto: Laura Türk)

Nachdem im Juli vergangenen Jahres bei einem Unglück ein 20 Monate altes Mädchen ums Leben gekommen war, hat die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl gegen einen 56-jährigen Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt. Ein Baum war auf das Kleinkind und seine Mutter gefallen, als diese gerade auf einem Spielplatz spielten.

In dem beim Amtsgericht Augsburg beantragten Strafbefehl legt die Staatsanwaltschaft einem 56-jährigen Mitarbeiter der Stadt Augsburg zur Last, bei der letzten Kontrolle des Baumbestandes im Mai 2020 Auffälligkeiten, die Hinweise auf einen Pilzbefall ergaben, nicht bemerkt, weitere Untersuchungen unterlassen und dadurch die fehlende Standsicherheit des Baumes nicht erkannt zu haben. „Nach dem Ergebnis umfangreicher Sachverständigengutachten wäre die Gefahr, die von dem Baum ausging, erkennbar gewesen”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht verhängte demnach in dem Strafbefehl antragsgemäß eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das bedeutet im konkreten Fall, dass die Verhängung einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Baumkontrolleur eine vierstellige Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig”, so die Staatsanwaltschaft weiter.

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