Mutter verschickt Kinderporno
Es war ein etwas seltsamer Fall, der jüngst am Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. Angeklagt war eine dreifache Mutter aus Augsburg, weil sie über ihren Facebook- Account eine Videodatei mit kinderpornographischem Inhalt an eine Freundin verschickt hatte. In dem Video ist ein zehnjähriges Mädchen zu sehen, das sexuelle Handlungen an einer Frau vornimmt. Sie habe der Freundin verdeutlichen wollen, dass sie solche Handlungen missbillige, ließ die Angeklagte über einen Dolmetscher erklären. Und: Ihr war nicht bewusst, dass das Verschicken solcher Inhalte in Deutschland strafbar sei. Mit dem Hinweis, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, verurteilte Richterin Eva-Maria Grosse die Frau zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro.