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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Stadt Augsburg will verbindliche Abstellflächen für E-Scooter in der Innenstadt schaffen

Schluss mit Wildparken: Mit fest vorgegebenen Abstellplätzen für E-Scooter will die Stadt Augsburg dem elektrisch betriebenen Roller-Chaos in der Innenstadt Herr werden. (Foto: Janina Funk)
Schluss mit Wildparken: Mit fest vorgegebenen Abstellplätzen für E-Scooter will die Stadt Augsburg dem elektrisch betriebenen Roller-Chaos in der Innenstadt Herr werden. (Foto: Janina Funk)
Schluss mit Wildparken: Mit fest vorgegebenen Abstellplätzen für E-Scooter will die Stadt Augsburg dem elektrisch betriebenen Roller-Chaos in der Innenstadt Herr werden. (Foto: Janina Funk)
Schluss mit Wildparken: Mit fest vorgegebenen Abstellplätzen für E-Scooter will die Stadt Augsburg dem elektrisch betriebenen Roller-Chaos in der Innenstadt Herr werden. (Foto: Janina Funk)
Schluss mit Wildparken: Mit fest vorgegebenen Abstellplätzen für E-Scooter will die Stadt Augsburg dem elektrisch betriebenen Roller-Chaos in der Innenstadt Herr werden. (Foto: Janina Funk)

E-Scooter – sie sollten die Mobilität in den Innenstädten revolutionieren, auch in Augsburg. Doch haben sich die elektrisch betriebenen Leihgeräte vor allem als ein ärgerliches Hindernis etabliert, wenn sie achtlos abgestellt Gehwege oder Hauseingänge blockieren. Das will die Stadt Augsburg nun ändern. Der Bauausschuss soll kommende Woche ein Konzept beschließen, das die Anbieter der E-Scooter in die Pflicht nimmt. Die Gefährte sollen nur noch in entsprechend ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.

Seit dem Jahr 2019 dürfen die E-Scooter auf deutschen Straßen flitzen. Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung aus besagtem Jahr regelt das Zusammenspiel mit den anderen Verkehrsteilnehmern. Dort steht auch, dass für das Abstellen der E-Scooter die selben Parkregeln wie für Fahrräder gelten – und hier beginnt das Problem. Fahrräder dürfen nämlich auch auf Gehwegen abgestellt werden, solange etwa Fußgänger nicht behindert werden. Gedeckt ist das durch den sogenannten Gemeingebrauch. Das nehmen auch die aktuell drei in Augsburg aktiven Anbieter für Leih-E-Scooter in Anspruch. Doch: „Gerade in der Anfangszeit im Jahr 2019 waren zahlreiche verkehrsbehindernd beziehungsweise gefährdend abgestellte E-Scooter ein großes Ärgernis”, heißt es in der Beschlussvorlage, mit der sich der Bauausschuss beschäftigen wird. In der Folge hatte die Stadt mit den Anbietern „zahlreiche Gespräche geführt und im Ergebnis bereits einzelne Verbotszonen eingeführt. Die Umsetzung erfolgte in den jeweiligen Apps durch die Anbieter”, erklärt die Vorlage für die Stadträte. Doch wirklich gelöst war die Problematik nicht.

Denn da das Abstellen von E-Scootern grundsätzlich unter den zulässigen Gemeingebrauch fällt, setzte die Verwaltung bisher keine weitergehenden Regelungen und Vorgaben wie etwa eine Sondernutzungserlaubnis um. In einigen Städten, vorzugsweise außerhalb Bayerns, werde aufgrund neuerer Rechtsprechung das Abstellen von E-Scootern als Sondernutzung angesehen, erläutert die Vorlage. Nachdem der rechtliche Rahmen jedoch nach wie vor nicht abschließend gesteckt sei, „betreten diese Städte rechtliches ,Neuland'”, heißt es in den Sitzungsunterlagen weiter. Diese Städte würden bewusst eine Rechtsunsicherheit in Kauf nehmen, argumentiert die Verwaltung, sich das nicht zum Vorbild zu nehmen. Auch sei mit der Einstufung als Sondernutzung ein erheblicher Personalaufwand verbunden, da nicht nur die entsprechenden Erlaubnisse ausgestellt werden müssten, sondern auch eine aufwändige Überwachung der Regeleinhaltung erforderlich sei.

Überdies bewertet laut Augsburger Bauverwaltung der Freistaat Bayern „derartige Angebote in Abgrenzung zur Sondernutzung nach wie vor als genehmigungsfreien Gemeingebrauch”. Der Freistaat könnte mit einer Änderung der bisherigen Haltung die Genehmigungspflicht stationsloser Mietangebote von E-Scootern über eine Sondernutzung ermöglichen, „was bisher allerdings noch nicht geschehen ist”, heißt es bedauernd in der Beschlussvorlage.

Aussperren kann man die Flitzer also nicht und das will die Stadtregierung auch gar nicht, sieht sie in diesem Angebot doch „einen Baustein der Mobilitätswende”. Damit die E-Scooter also nicht weiter Stolperstein für den Rest der Stadtbevölkerung sind, soll der Bauausschuss dem neuen Abstellkonzept zustimmen. Das Tiefbauamt habe „intensive Gespräche mit den Anbietern geführt”, deren Ergebnis ist: Das Abstellen und Ausleihen soll künftig nur noch auf dafür ausgewiesenen Flächen möglich sein.

Damit nicht genug, will die Stadt mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung schließen. Diese soll Vereinbarungen für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter, zur Barrierefreiheit, zu Reaktionszeiten sowie zur Datenüberlassung enthalten.

„Die Abstellsituation muss verbessert werden, unser Ziel ist es, hier die Anbieter in die Verantwortung zu nehmen, sodass E-Scooter künftig als das in Erscheinung treten können, als was sie gedacht sind: Nicht als urbanes Problem, sondern als Lösung im Hinblick auf die Mobilitätswende”, glaubt Oberbürgermeisterin Eva Weber an die elektrisch betriebenen Roller.

23 Auto-Parkplätze werden zu 29 Abstellflächen für E-Scooter

Konkret soll es in der Innenstadt 29 ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter geben. Dafür werden aber keine neuen Flächen geschaffen, sondern es sollen 23 Auto-Parkplätze umgewandelt werden. „Die Umwandlung der Kfz-Stellplätze wird auf die Anzahl der im Vertrag mit dem Aktionsbündnis ,Fahrradstadt jetzt!' umzuwandelnden Stellplätze angerechnet”, betont die Stadt.

Die Standorte hat die Verwaltung anhand eines Kriterienkatalogs ausgewählt: So sollen diese nach Möglichkeit für weitere Leihangebote erweiterbar sein. Auch die Nähe zum ÖPNV ist entscheidend, damit sich verschiedene Verkehrsmittel ergänzen können. Schließlich hat die Verwaltung auf die städtebauliche Verträglichkeit geachtet.

Sollte der Bauausschuss dem Konzept zustimmen, könnte die Umsetzung, also Beschilderung und Markierung der Abstellflächen, laut Stadt Augsburg voraussichtlich schon bis Mai erfolgen. Als Kosten sind 16.000 Euro eingeplant. Die Anbieter müssen dann in ihren Apps die entsprechenden Zonen einrichten, damit die Umsetzung auch technisch klappt.

Die Verwaltung ist vom Erfolg des Konzepts überzeugt: In anderen Städten, in denen Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet wurden, konnte „die Beschwerde- und Problemlage dadurch reduziert werden”.


Markus Höck
Markus Höck

Redakteur Augsburg-Redaktion

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