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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Sexueller Missbrauch und 20.000 Kinderpornos: Augsburger Amtsgericht verurteilt Rentner zu dreieinhalb Jahren Haft

Der 72-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen des Missbrauchs an einem Buben vor dem Amtsgericht verantworten.  (Foto: Kristin Deibl)
Der 72-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen des Missbrauchs an einem Buben vor dem Amtsgericht verantworten. (Foto: Kristin Deibl)
Der 72-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen des Missbrauchs an einem Buben vor dem Amtsgericht verantworten. (Foto: Kristin Deibl)
Der 72-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen des Missbrauchs an einem Buben vor dem Amtsgericht verantworten. (Foto: Kristin Deibl)
Der 72-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen des Missbrauchs an einem Buben vor dem Amtsgericht verantworten. (Foto: Kristin Deibl)

Insgesamt sechs Mal soll sich ein heute 72-Jähriger zwischen 2016 und 2018 an einem Jungen vergangen haben. Dabei filmte er zum Teil seine sexuellen Handlungen an dem Bub, der zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und elf Jahre alt war. Zudem fand die Polizei auf Festplatten und Laptop des Rentners mehr als 18 000 kinderpornografische Bilder und über 2000 Videos. Am Donnerstag musste sich der Mann nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Der 72-Jährige wirkt schmächtig und leicht gebrechlich, als er in den Sitzungssaal kommt. Den Kopf mit dem vollen grauen Haar und der Brille auf der Nase hält er gesenkt, während die Staatsanwältin die Anklage verliest. Sie beschreibt, wie der Angeklagte sechs Mal im Verlauf von drei Jahren dem Buben Hose und Unterhose auszog, ihn intim berührte und von seinen Taten Bilder und Videos anfertigte. Auf die Schliche kam dem Rentner schließlich erst die Zentralstelle für Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, als der Mann eines seiner Bilder per Facebook an einen anderen Nutzer der Social-Media-Plattform verschickte. Daraufhin wurden sein Computer sowie verschiedene externe Festplatten gefunden, die Massen an kinderpornografischen Bildern und Videos enthielten. Wie die Staatsanwältin berichtet, handle es sich um Abbildungen von unbekleideten Kindern in geschlechtsbetonten Posen, um Aufnahmen von Genitalien, zum Teil aber auch um konkrete sexuelle Handlungen, wie Analverkehr mit einem Baby. Zudem fand man auch die selbst erstellten Aufnahmen des 72-Jährigen von dem Jungen. Die Mutter des Buben erfuhr erst durch die Ermittlungen, dass sich der Rentner, ein enger Freund der Familie, an ihrem Sohn vergriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann aus dem Landkreis Landsberg sexuellen Missbrauch an Kindern in sechs Fällen und Herstellen sowie Besitz kinderpornografischer Schriften zur Last.

Die Gerichtsverhandlung wird gleich nach der Anklageverlesung erst einmal unterbrochen. Eine gute Stunde lang verhandeln Rechtsanwältin, Staatsanwältin und Richter hinter verschlossener Tür, dann steht fest: Sollte der 72-Jährige seine Taten vollumfänglich gestehen, wird sein Strafmaß vier Jahre nicht überschreiten. Anschließend bekommt der Angeklagte selbst das Wort. Über seine Anwältin lässt er erklären, dass er alle Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, begangen habe. Es tue ihm leid und er könne sich selbst nicht erklären, wie es so weit kommen konnte.

Der Prozess wird als sogenanntes Adhäsionsverfahren geführt. Das bedeutet, dass innerhalb des Strafprozesses auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Neben der Strafe für den 72-Jährigen geht es also auch konkret um die Höhe des Schmerzensgeldes für den missbrauchten Jungen. Denn der leide, einem Antrag des Nebenklagevertreters, zufolge auch jetzt noch unter den psychischen Folgen der Taten. Da der heute 13-Jährige den Angeklagten als Vaterfigur wahrgenommen habe, sei sein Verhältnis zu Männern „nachhaltig erschüttert”. Das Schmerzensgeld wird schließlich auf 10 000 Euro festgesetzt.

Die Staatsanwältin fordert für den Angeklagten zudem eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zur Last legt sie dem 72-Jährigen besonders, dass der Junge noch so jung gewesen sei, dass er gleich mehrere Straftaten begangen habe sowie die Masse der kinderpornografischen Dateien. Die Verteidigerin des Rentners spricht sich für eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten aus. Zugunsten ihres Mandanten spreche sein Geständnis und seine Bereitschaft, Schmerzensgeld zu zahlen. Zudem sei ihr Mandant betagt und vorerkrankt und damit haftempfindlich. Der 72-Jährige hatte bereits mehrere Herzinfarkte.

In seinem letzten Wort wird deutlich, dass der Angeklagte, der bislang in der Verhandlung noch kaum etwas gesagt hat, eigentlich durchaus gerne reden möchte. „Ich könnte noch einiges sagen, auch zur Vielzahl der Dateien”, beginnt er, wird aber von seiner Anwältin ausgebremst, die ihn darauf hinweist, dass es ausreicht, sich zu entschuldigen. „Es tut mir leid. Ich bin froh, dass das Kind nicht aussagen musste. Deswegen wollte ich hier dazu stehen”, erklärt der 72-Jährige daraufhin.

Das Gericht spricht den Mann schuldig und richtet sich im Strafmaß nach der Verteidigung: Drei Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten, der bereits seit April 2020 in Untersuchungshaft sitzt. „Sie hatten den Jungen gern, haben das aber auf völlig falsche Art gezeigt”, sagt der Richter an den Mann auf der Anklagebank gewandt. Wenn er sich in Haft weiter gut führe, sei absehbar, dass er nach zwei Dritteln der Strafe entlassen werde. Wie viel Therapie der Junge noch bräuchte, sei hingegen noch völlig offen.


Von Kristin Deibl
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