Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.10.2022 14:02

Schwarzbau bleibt Schwarzbau

Zu nahe an der Paar gebaut wurde eine Tiefgaragenzufahrt in der Siedlung an der ehemaligen Beck-Mühle. Das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigte jetzt den Standpunkt der Stadt Aichach: Es handelt sich um einen Schwarzbau. (Foto: Thomas Winter)
Zu nahe an der Paar gebaut wurde eine Tiefgaragenzufahrt in der Siedlung an der ehemaligen Beck-Mühle. Das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigte jetzt den Standpunkt der Stadt Aichach: Es handelt sich um einen Schwarzbau. (Foto: Thomas Winter)
Zu nahe an der Paar gebaut wurde eine Tiefgaragenzufahrt in der Siedlung an der ehemaligen Beck-Mühle. Das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigte jetzt den Standpunkt der Stadt Aichach: Es handelt sich um einen Schwarzbau. (Foto: Thomas Winter)
Zu nahe an der Paar gebaut wurde eine Tiefgaragenzufahrt in der Siedlung an der ehemaligen Beck-Mühle. Das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigte jetzt den Standpunkt der Stadt Aichach: Es handelt sich um einen Schwarzbau. (Foto: Thomas Winter)
Zu nahe an der Paar gebaut wurde eine Tiefgaragenzufahrt in der Siedlung an der ehemaligen Beck-Mühle. Das Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigte jetzt den Standpunkt der Stadt Aichach: Es handelt sich um einen Schwarzbau. (Foto: Thomas Winter)

Seit nahezu zehn Jahren brodelt es zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Beckmühle auf der Beckinsel und der Stadt Aichach, werden Giftpfeile in beide Richtungen abgefeuert. Am Donnerstagvormittag traf man sich wieder vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Diesmal ging es neben der leidigen Tiefgaragenzufahrt noch um weitere Bauanträge für eine Behinderten-Rampe, einen Wintergarten und ein Mülltonnenhäuschen, die von der Stadt Aichach aus dem gleichen Grund abgelehnt wurden, wie schon besagte Tiefgaragenzufahrt. Alle Vorhaben liegen im Zehn-Meter-Bereich entlang der Paar, was laut des Bebauungsplans Beckmühle nicht erlaubt ist. Dagegen wurde nun Klage eingereicht, die von der 5. Kammer, unter Vorsitz von Ingrid Linder abgewiesen wurde. Damit bleibt die Tiefgaragenzufahrt ein Schwarzbau, obwohl Professor Dr. Klaus Englert, Spezialist für Baurecht, wie ein Löwe für eine Legalisierung kämpfte.
Die Verhandlung stieß auf großes öffentliches Interesse. Einige der 14 Wohnungsinhaber auf der Beckinsel waren gekommen. Sie wollten wissen, wie es weiter geht. Dabei wurde es mitunter ziemlich emotional. In einer kurzen Verhandlungspause hat ein Besucher sogar den Vertreter des Bauamts der Stadt Aichach, Ulrich Egger, bedroht. Das nahm das Gericht rügend zu Kenntnis, verzichtete aber darauf, den Vorfall in die Akten aufzunehmen. Der rabiate Mann hat sich nach der Verhandlung bei Egger entschuldigt.
Der Vertreter der Eigentümergemeinschaft Beckmühle, Rechtsanwalt Englert, ließ keine Zweifel aufkommen: Wintergarten und Mülltonnenhäuschen spielen nur eine Nebenrolle. „Hauptsächlich geht es um die Tiefgaragenzufahrt.“ Wenn die Stadt Aichach wolle, dass die Autos unter der Erde verschwinden, müsse man auch eine Zufahrt dafür schaffen. Jahrelang habe alles gut funktioniert, und so solle es auch bleiben. „Es kann doch nicht sein, dass eine Stadt ihre eigenen Planungsvorstellungen konterkariert“, schimpfte Englert. „Es gibt technisch keine andere Möglichkeit, als die Tiefgaragenzufahrt“, versuchte er zu überzeugen.

Das sahen die Vertreter von Stadt und Landratsamt anders. „Es gibt schon Möglichkeiten, ein Autoaufzug beispielsweise, aber die kosten halt Geld.“ Auch eine Ausnahmegenehmigung, die von Seiten der Kläger angesprochen wurde, stieß bei der Stadt auf Ablehnung. „Der Stadtrat hat klare Beschlüsse gefasst. Es gibt keine Ausnahme“, betonte Ulrich Egger. Die Vertreter des Landratsamtes Aichach-Friedberg waren der gleichen Auffassung. „Dafür liegen keine Gründe vor“, war Oberregierungsrat Franz Zierer überzeugt.
Professor Englert ließ nicht locker. Er schwärmte von dem „wunderschönen Baugebiet“ und unterstellte der damaligen Stadtbaumeisterin, dass die Stadträte, „und ich kenne die Hälfte davon persönlich, hinters Licht geführt wurden“. Er argumentierte damit, dass sich auf dem Gelände noch weitere „riesige Bauten“ befinden, die ebenfalls innerhalb des Zehnmeterbereichs zur Paar liegen würden. „Irgendwie ist das alles nicht mehr nachvollziehbar." Von solchen Gebäuden, die genehmigt sind, wussten aber weder die Vertreter der Stadt noch die des Landratsamts etwas. „Davon ist uns nichts bekannt“.

Aufgeladene Stimmung und Drohung

Englert stellte den Antrag, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, was die Kammer allerdings ablehnte. Englert konnte mit Engelszungen reden, es half nichts. Die Kammer blieb nach wie vor bei ihrer Auffassung, dass innerhalb des Zehnmeterbereichs weder Tiefgaragenzufahrt noch Müllhäuschen gebaut werden dürfen. „Es wird nicht anders gehen, als gemeinsam eine Lösung zu finden, die für alle erträglich ist“, betonte die Vorsitzende Richterin Ingrid Linder und bekräftigte nochmals: „Es besteht kein Anspruch auf Baugenehmigung."
Die Bewohner der Beckinsel hatten schon damit gerechnet, dass das Verfahren so ausgeht und hoffen jetzt ebenfalls auf eine verträgliche Lösung. Die Wohneigentümergemeinschaft Beckmühle kann aber noch in Berufung gehen.

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