Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Polizisten gedroht:┘Vor Gericht┐nicht erschienen

Wegen Körperverletzung und Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte sollten sich eine 59-Jährige und ein 50-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis gestern vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Da die Angeklagten nicht vor Gericht erschienen, hat Richterin Alena Weidemann einen Haftbefehl erlassen.

Laut Anklage sollen die beiden verhindert haben, dass Polizeibeamte im Rahmen eines Einsatzes wegen des Verdachts von Tierschutzverstößen Fotos von einem verletzten Pony machten. Die Frau habe einen Polizeibeamten geschubst. Der Mann habe versucht, die Verletzungen des Ponys mit einer Decke zu verstecken. Zudem habe er damit gedroht, seine zuvor weggesperrten Hunde wieder herauszulassen, um die Polizeibeamten vom Fotografieren abzuhalten.

Der angeklagten Frau wird darüber hinaus vorgeworfen, sie habe Mitte August 2022 in Aichach im Krankenhaus eine mit der Durchführung eines Corona-Tests beschäftigte Mitarbeiterin am rechten Unterarm gepackt und habe so fest zugedrückt, dass die Mitarbeiterin eine Rötung und Schmerzen am Unterarm erlitten habe.

Vor Gericht erschienen waren statt der Angeklagten ihre jeweiligen Verteidiger, die jedoch nichts über den Grund der Abwesenheit ihrer Mandanten sagen konnten. Sie forderten Akteneinsicht und beantragten die Vorführung ihrer Mandanten zum nächsten Gerichtstermin. Dies ist eine Möglichkeit, die der Paragraph 230 der Strafprozessordnung vorgibt, wenn ein Angeklagter "nicht genügend entschuldigt" zur Hauptverhandlung erscheint. Auch ein Haftbefehl ist allerdings möglich, "soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist".

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