Die Augsburger Freilichtbühne wird künftig nur noch vom Theater bespielt. Das hat der Theater-Werkausschuss der Stadt am Dienstag einstimmig entschieden. Damit sind künftig Konzerte wie von Haindling und die Abba-Nacht in diesem Sommer nicht mehr möglich. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Streit zwischen der Stadt und freien Veranstaltern.
Bereits im Juli hatte Lothar Schlessmann, Stellvertretender Vorstand der Club und Kulturkommission Augsburg und Inhaber einer Augsburger Konzertagentur, dem Stadtrat ein Konzept für die Nutzung der Freilichtbühne vorgelegt. Dieses sah vor, 2018 einzelne spielfreie Tage des Theaters für Konzerte zu nutzen. Ab 2019 solle die Spielzeit des Theaters um eine Woche nach vorne verlegt werden, damit die letzte Juli-Woche externen Veranstaltern zur Verfügung stehe, so Schlessmanns Idee.
Kulturreferent Thomas Weitzel sah das Konzept schon zu diesem Zeitpunkt kritisch. Man könne die rechtliche Vorgabe von 32 genehmigten Spieltagen nicht einfach umgehen. Der Stadtrat könne freilich beschließen, dass diese nicht mehr nur dem Theater zur Verfügung stehen, doch die Freilichtbühne spiele rund ein Viertel der jährlichen Einnahmen des Theaters ein. Diese Verluste müsste letztlich die Stadt ausgleichen.
Um eine neutrale Einschätzung des Streitpunktes zu bekommen, hat die Stadt schließlich eine Münchner Kanzlei beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Die Anwälte sollten prüfen, ob es rechtlich möglich wäre, die Anzahl der Spieltage zu erhöhen. Das Ergebnis des Gutachtens wurde dem Ausschuss bereits im Oktober vorgestellt. Für die Freilichtbühne gebe es keine Baugenehmigung, sondern lediglich einen Bestandsschutz, der die Aufführungen des Theaters abdeckt, so der Schluss der Kanzlei.
Eine Ausweitung der Spieltage sei außerdem wegen des Lärmschutzes für die Anwohner schwierig. Mit den 32 Tagen sei man rechtlich weitestgehend auf der sicheren Seite, mit mehr Terminen hingegen würde sich die Stadt für Klagen durch Anwohner angreifbar machen.
Kulturreferent Weitzel sei froh, dass damit nun eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne. „Ich möchte nicht jeden Sommer wieder über das Thema diskutieren“, sagte er im Ausschuss. Die Situation sei damit klar: Aus rechtlichen Gründen müsse man von einer Vergabe an externe Veranstalter Abstand nehmen. Er habe keine ablehnende Haltung gegenüber anderen Organisatoren, betonte Weitzel. „Und zu diesem Zweck entwickeln wir auch das Gaswerkgelände. Dort wird es die nötige Infrastruktur für größere Konzerte geben. Noch nicht im kommenden Jahr, aber wenn das Gelände bespielbar ist.“
Der Werkausschuss folgte der Empfehlung des Kulturreferenten und beschloss ohne Gegenstimmen, dass künftig nur noch das Theater die Freilichtbühne nutzen darf. Ob denn städtische Veranstaltungen künftig noch möglich wären, wollte aber Oliver Nowak (Polit-WG) noch wissen. Laut Weitzel dürfe auch die Stadt die Bühne „nicht im Sinne einer Terminmehrung nutzen. Alles, was dazu käme, würde nicht mehr unter das Gewohnheitsrecht fallen.“
Konzertveranstalter Schlessmann hatte bis zuletzt gehofft, dass die Stadt die Freilichtbühne für externe Veranstaltungen öffnet. Denn aus seiner Sicht habe das Gutachten die exklusive Nutzung durch das Theater Augsburg nicht bestätigt. Besonders dass nun auch die ein bis zwei Veranstaltungen im Jahr, die die Stadt bislang noch als Ausnahme genehmigt hatte, nun nicht mehr stattfinden, stößt ihm auf. „Es ist wirklich ein Jammer“, kommentierte er den Beschluss der Stadt.