Gegen ein IT-Unternehmen, das für die Staatsanwaltschaft Augsburg elektronische Datenträger mit Kinderpornografie auswertete, hat sich im Herbst 2017 ein schlimmer Verdacht erhoben. Die Firma soll ungelernte Minijobber in Heimarbeit eingesetzt haben. Nun hat die Polizei die Ermittlungen dazu abgeschlossen - und alle Verdächtigungen zurückgewiesen.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind für Ermittlungen, bei denen elektronische Datenträger ausgewertet werden müssen, mitunter auf die Dienste privater Spezialfirmen angewiesen - auch im Fall von Kinderpornografie. Polizeisprecher Manfred Gottschalk begründet das mit der schieren Menge. „Die Datenflut ist einfach zu groß”, sagt Gottschalk.
Die Hinweise gegen das Sachverständigenbüro aus dem Landkreis Augsburg gingen im Herbst 2017 auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Der Verdacht: Das Büro lasse Datenträger mit polizeilichen Beweismitteln außerhalb seiner Räumlichkeiten auswerten. „Dieser Umstand widerspricht grundsätzlich sicherheitsrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Beweismitteln”, erklärt Gottschalk.
Die Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Ermittlungen zu Straftaten obliege grundsätzlich der Polizei, schränkt er ein. Doch „angesichts der zunehmenden Datenflut, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Bilddateien auf den verschiedensten Datenträgern, ist indessen die Einbindung zuverlässiger externer Sachverständiger in Fällen unabdingbar, in denen große Datenmengen auszuwerten sind.” Dies diene auch der zügigen Durchführung der jeweiligen Ermittlungsverfahren. Die Zuverlässigkeit und die Eignung für diese gutachterliche Tätigkeit werde sowohl vor der Aufnahme der Tätigkeit als auch laufend mit unregelmäßigen Kontrollen durch die Kriminalpolizei überprüft, betont der Polizeisprecher. Und: „Das ist nichts Augsburg Spezifisches. Das machen auch andere Polizeiverbände so, etwa in München”, erklärt Gottschalk.
Tatsächlich sind die Datenmengen gerade auch in Fällen von Kinderpornografie immens. So hatte der ehemalige Augsburger Kinderarzt Harry S., der 2016 verurteilt wurde, weil er Kinder entführt und missbraucht hatte, mehr als 50 000 kinderpornografische Fotos und Videos gespeichert. Auch im Falle des ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster fanden sich auf mehrere Datenträger verteilt über 1300 kinder- und jugendpornografische Bilder und Filme. Die Aufgabe der Privatunternehmen ist es in solchen Fällen, die Dateien entsprechend dem Alter der Kinder und der Schwere des Missbrauchs zu erfassen.
Mit dem betreffenden Sachverständigenbüro seien unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt aufgenommen und eine entsprechende Überprüfung durchgeführt worden. „Polizei und Staatsanwaltschaft überzeugten sich, dass der sichere Umgang mit Beweismitteln zu jeder Zeit gewährleistet und eine Begutachtung von relevanten Datenträgern außerhalb der Betriebsräume in Zukunft ausgeschlossen ist”, stellt Gottschalk fest. „Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten seitens des Sachverständigen beziehungsweise seiner Mitarbeiter ergeben.” Auch sehe man bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Polizeipräsidium Schwaben Nord „keine durchgreifenden Gesichtspunkte, die gegen eine weitere Beauftragung des Sachverständigen in der Zukunft sprechen”. Die Behauptung, dass Minijobber für eine solche Aufgabe zum Einsatz kämen, kann Gottschalk nicht nachvollziehen. Das sei durch die Richtlinien für die Zusammenarbeit ausgeschlossen.