Die Sport- und Schützenvereine können einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium des Innern hin. Der Energiepreiszuschuss soll dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Sport- und Schützenvereine, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten, können den allgemeinen Energiepreiszuschuss bis 15. Mai über das Landratsamt beantragen. Das Antragsformular erhalten sie beim Landratsamt bei der Stelle für Sportförderung oder den Dachverbänden des organisierten Sports. Das Landratsamt Aichach-Friedberg stellt das Antragsformular und weitere Informationen auch auf seiner Internetseite bereit.