Alte deutsche Papierführerscheine sind in den nächsten Jahren in den EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Für diesen Umtausch gelten je nach Geburtsdatum gesetzliche Fristen. Das Landratsamt Aichach-Friedberg weist darauf hin, dass man schon vorzeitig den Umtausch beantragen kann, um zum Stichtag nicht wegen der hohen Bearbeitungszahlen längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Als Richtschnur empfiehlt die Führerscheinstelle eine Antragsstellung im Jahr vor dem Fristablauf.
Wer vor 1964 geboren ist, musste bereits im Januar dieses Jahres den Umtausch erledigt haben. Für 1965 bis 1970 geborene ist der Stichtag der 19. Januar 2024. Ab Jahrgang 1971 und später ist es der 19. Januar 2025. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 auf die Welt kamen. Ihr Stichtag ist erst im Januar 2033.