Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Forschen für den Krieg? - Uni entscheidet über Zivilklausel

Keine Rüstungsforschung an der Universität der Friedensstadt lautet die Forderung aus der Studentenschaft der Universität Augsburg. Eine sogenannte Zivilklausel soll die Forschungsbeschränkung festschreiben. Die Erweiterte Universitätsleitung muss nun am Mittwoch darüber befinden.

Der Wunsch nach einer Zivilklausel (Wortlaut weiter unten) ist schon einige Jahre alt. Bereits 2012 hatte sich die studentische Vollversammlung für die Aufnahme der Klausel ausgesprochen, in diesem Jahr bestätigte die Vollversammlung diese Entscheidung. Daher hat sich der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) entschlossen, einen Antrag zu stellen, dass die Zivilklausel in die Grundordnung der Universität aufgenommen werden soll.

„Mit diesem Antrag kommen wir nicht nur der Aufforderung des studentischen Konvents und der studentischen Vollversammlung nach, sondern greifen auch Frau Professor Dr. Doering-Manteuffels Aufforderung auf, einen diskussions- und abstimmungsfähigen Vorschlag in die entsprechenden Hochschulgremien einzureichen“, sind sich Karl Geller von der „Initiative friedliche Uni Augsburg“, Moritz Duchêne aus dem Asta-Vorstand und Alexander Münzing, als studentischer Vertreter in der Erweiterten Universitätsleitung, einig.

Mit dem Streben nach einer Zivilklausel steht Augsburg nicht allein. Die „Initiative Hochschulen für den Frieden“ listet mehr als 50 Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, die eine Zivilklausel haben. Auch mehrere Landeshochschulgesetze enthalten mittlerweile eine solche Klausel. „Weder verfassungsrechtliche Einwände, organisatorische Hürden, noch finanzielle Einbußen haben bisher auch nur in einem einzigen Fall zur Abschaffung einer bestehenden Zivilklausel an einer Hochschule geführt“, sagen die Befürworter Geller, Duchêne und Münzing.

Eine Schwierigkeit in Bezug auf die Forschungsfreiheit der jeweiligen Wissenschaftler sehen sie nicht. Die Universität entscheide sich lediglich, für bestimmte Forschungszweige keine Mittel einzusetzen. Wehrtechnischer Forschung blieben Räume, Verwaltung und alle übrigen Leistungen der Universität versagt. Die persönliche Wissenschaftsfreiheit der einzelnen Forscher bliebe davon unberührt.
Damit die Friedensklausel tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erhält, muss sie in die Grundordnung der Uni aufgenommen werden. Das wäre dann besonders wichtig, wenn sich Mitarbeiter der Universität weigern wollten, an einem Projekt mit Bezug zur Rüstungstechnik mitzuarbeiten. In solch einem Fall könnte die Zivilklausel sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen.

Mit der Zivilklausel wollen Geller, Duchêne und Münzing auch die Transparenz für drittmittelfinanzierte Projekte verbessern. Nur so könnten Mitarbeiter wissen, an was sie eigentlich mitwirken und -forschen.

Die Universität beurteilt die Zivilklausel nicht ganz so unproblematisch, wie die Befürworter. Vor allem eine „rechtsverbindliche und klar definierte Umsetzung“ sei schwierig, teilt Uni-Sprecher Michael Hallermayer mit. Rein militärische Forschung gebe es aktuell an der Universität ohnehin nicht. Komplizierter sei die Anwendung im Bereich der sogenannten „Dual Use“-Forschung. „Forschungsergebnisse im Bereich des Leichtbaus könnten beispielsweise im zivilen Kontext entwickelt worden sein, aber dann auch für Kampfflugzeuge genutzt werden“, erklärt Hallermayer. Der Erkenntnisgewinn von anwendungsnaher Forschung und insbesondere von Grundlagenforschung sei nicht sofort vorhersehbar und somit könne nicht eingeschätzt werden, in welchen Bereichen die Ergebnisse später eingesetzt werden könnten.

Weiter sieht er eine Friedensklausel durchaus als mögliche Beschränkung der Forschung. „Wie weit dies für die einzelnen Wissenschaftler aufgrund der Bestimmungen des Grundgesetzes bindend ist, ist rechtlich schwierig zu beantworten, da der Ausschluss bestimmter Bereiche möglicher Wissenserweiterung und -vermittlung auf der Grundlage politischer Überzeugungen die Forschungs- und Lehrfreiheit der einzelnen Wissenschaftler verletzen könnte“, so die Position der Universität. Der Staat schränke die Forschungsfreiheit bereits ein, etwa durch das Gentechnik- und Infektionsschutzgesetz, die Biostoffverordnung, das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz.
Am Mittwoch nun müssen die 22 Mitglieder der Erweiterten Universitätsleitung über den Antrag beraten und abstimmen. Theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass der Antrag vertagt wird, doch nach der jahrelangen Vorlaufzeit erscheint das eher unwahrscheinlich.

Sollte die Zivilklausel angenommen werden, sind die Folgen für die Universität Augsburg nur schwer abzuschätzen. Viel hängt davon ab, „ wie die konkrete Ausgestaltung aussähe. „Aktuell hätte eine Zivilklausel wohl keine Auswirkung in fachlicher, personeller oder finanzieller Sicht, da uns keine Drittmittelprojekte an der Universität bekannt sind, die zu explizit militärischen Inhalten forschen“, sagt Hallermayer.

„1. Die Universität Augsburg ist eine Universität, an der Lehre, Forschung und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.
2. Unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber*in, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen nach Drittmittelgeber*in, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des
Projekts öffentlich bekannt zu geben. Als Drittmittel sind dabei solche anzusehen, wie sie im Abschnitt 1.2 der bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen benannt sind.“


Markus Höck
Markus Höck

Redakteur Augsburg-Redaktion

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