Ist das Zücken eines Taschenmessers zum Schutz vor einem vermeintlichen Angreifer nun eine ernsthafte Bedrohung oder lediglich Notwehr? Darf ich jemandem das Handy abnehmen, wenn ich davon überzeugt bin, dass er Fotos von mir gemacht hat? Fragen, die dieser Tage am Amtsgericht Aichach im Raum standen. Am Ende stellte Richterin Eva-Maria Grosse das Verfahren gegen einen 62-Jährigen gegen eine Geldauflage ein. Zitternd, aufgewühlt und einem Zusammenbruch nahe, saß der Mann vor der Amtsrichterin und willigte ein. Letztlich verstehen konnte er den juristischen Kniff zu seinen Gunsten aber wohl nicht.